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   BGBl. I 2006 S. 3230   

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BGBl. I 2006 S. 3230 (https://dejure.org/2006,43988)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 22.12.2006, Seite 3230
  • Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik
  • vom 19.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik (G-SIG: 16019219)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 25.07.2006   BT   Kommission zur Ermittlung des ehemaligen DDR-Parteivermögens auflösen
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 8 C 5.13

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Unternehmenstrümmer; Grundstück;

    Die Beigeladene hat zwar zu Recht auf die parallele Regelung in § 16 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 des Investitionsvorranggesetzes (InVorG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (BGBl. I S. 1996) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3230) hingewiesen, auf die auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung Bezug genommen hat.
  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

    Der Kläger ist der Auffassung, dass für den Fall, dass sein Schreiben vom 13. Dezember 1994 (nur) als Antrag nach § 16 des Gesetzes über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (Investitionsvorranggesetz - InVorG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (BGBl I S. 1996), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 (BGBl I S. 3230), anzusehen sei, § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG analoge Anwendung finde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2007 - 3 O 58/07

    Rechtsweg im Rahmen der Durchführung eines Bieterverfahrens

    Der Gesetzgeber hat keine ausdrückliche Bestimmung getroffen, nach der über den Abschluss eines Kaufvertrags zunächst durch Bescheid zu entscheiden ist (vgl. zu einer derartigen Regelung § 19 Investitionsvorranggesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 - BGBl. I S. 1996, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.12.2006 - BGBl. I S. 3230).
  • VG Berlin, 06.03.2008 - 29 A 20.08

    Erlösauskehr für Grundstücke, die zuletzt im Eigentum des FDGB standen.

    Materiell macht der Kläger einen Anspruch auf Rückübertragung seiner ehemaligen Grundstücke gemäß § 20 b Abs. 3 PartG-DDR (in der Fassung vom 19. Dezember 2006, BGBl. I 3230) geltend.
  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2007 - 6 K 667/02

    Rückübertragung eines kurz vor einer langfristig geplanten Flucht aus der DDR an

    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl I S. 205), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR vom 19. Dezember 2006 (BGBl I S. 3230), sind Vermögenswerte, die aufgrund von Maßnahmen im Sinne von § 1 VermG in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, auf Antrag an den Berechtigten zurückzuübertragen, falls dieses Gesetz eine Rückgabe nicht ausschließt.
  • VG Berlin, 08.02.2007 - 29 A 10.06

    Berechnung des Altvermögens einer Gesellschaft der DDR; Entlassung des

    Wie bei der Feststellung der Verbundenheit einer juristischen Person gemäß § 20 a Abs. 1 PartG-DDR in der Fassung des Gesetzes zur Auflösung der Unabhängigen Kommission vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3230), früher Abs. 2, und § 20 b Abs. 1 PartG-DDR ist auch bei der infolge der hier in Rede stehenden Beendigung der staatlichen Verwaltung vorzunehmenden Aufteilung des Vermögens nicht auf formale rechtliche Kriterien abzustellen, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen.
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