Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 855   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,52326
BGBl. I 2006 S. 855 (https://dejure.org/2006,52326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,52326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 24.04.2006, Seite 855
  • Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • vom 13.04.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (G-SIG: 16019009)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff;

    c) Zu keinem anderen Ergebnis führt das Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen (Flächengleichstellungsgesetz - FGlG) in der im Zeitpunkt des Grünlandumbruchs geltenden Fassung vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910), geändert durch Art. 62a des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855, 863) (FGlG a.F.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 4. September 2000 seine Rechtsgrundlage in § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) findet, das hier in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1847), geändert durch Gesetz vom 13. April 2006 (BGBl I S. 855), anzuwenden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 11 M 38.06

    Definition des Waldbegriffs; Einbeziehung von Kurzumtriebsplantagen

    Entsprechendes gilt im Übrigen für § 1 Abs. 1 Satz FGlG in der nach Erlass des Widerspruchsbescheides geänderten Fassung vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855), wonach als stillgelegt auch Flächen gelten, die nach Maßgabe der Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaften über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik u.a. für den Anbau von Kurzumtriebswäldern genutzt werden, soweit diese Flächen für die Nutzung von Zahlungsansprüchen für die einheitliche Betriebsprämie angemeldet worden sind.
  • VG Köln, 15.11.2009 - 13 K 4769/06

    Beantragung zu hoher Lagerkostenvergütungen als Unregelmäßigkeiten i.S.d. Art. 1

    Rechtsgrundlage für die Aufhebung der Festsetzungen der Lagerkostenvergütungen für das Zuckerwirtschaftsjahr 1987/88 ist § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz - MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), hier maßgeblich in der Änderung durch Art. 34 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855).
  • VG Lüneburg, 24.04.2007 - 4 A 17/06

    Rindersonderprämie 2004 für im Jahr 2005 geschlachtete Rinder

    Der Zinsanspruch des Klägers folgt aus § 14 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) - MOG - i.V.m. § 238 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) - AO - .
  • VG Augsburg, 15.09.2009 - Au 3 K 08.1759

    Betriebsprämie; Änderungsbescheid; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Vererbung

    Der angefochtene Bescheid ist an den Vorschriften des § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (Marktorganisationsgesetz - MOG) in der Neufassung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I 2005, 1847) in der geänderten Fassung vom 13. April 2006 (BGBl. I 2006, 855) zu messen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht