Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 1263   

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BGBl. I 2006 S. 1263 (https://dejure.org/2006,57160)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 09.06.2006, Seite 1263
  • Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk (Dachdeckermeisterverordnung - DachdMstrV)
  • vom 23.05.2006

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 10 Sa 288/15

    Abdichtungsarbeiten an Flachdächern sind baulicher Natur, da sie von § 1 Abs. 2

    Auch die berufsrechtlichen Vorschriften (Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker7Handwerk, BGBl. I 2006, 1263) umfassen in § 2 Abs. 2 Nr. 11 "Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen mit allen funktionsbedingten Schichten unter Berücksichtigung von Unterkonstruktionen, insbesondere Schalungen und Lattungen, planen berechnen ausführen und instand setzen" als dem Dachdeckerhandwerk zuzurechnende Tätigkeiten (vgl. BAG 16. Mai 2001 7 10 AZR 438/00 7 zu 3 b der Gründe, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker; Hess. LAG 10. April 2015 7 10 Sa 1097/14 7 n.v.) .
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