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   BGBl. I 2006 S. 1827   

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BGBl. I 2006 S. 1827 (https://dejure.org/2006,41392)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 11.08.2006, Seite 1827
  • Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
  • vom 27.07.2006

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) (G-SIG: 16021217)

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

    Es ist zwar richtig, dass die genannten Stellen von der Antragsgegnerin im Stellenplan seit jeher und so auch im hier in Rede stehenden Berechnungszeitraum unter "Vorklinik" geführt werden Die Rechtsprechung beider Instanzen hat ihre Zuordnung zur Klinik jedoch seit dem Wintersemester 1998/99 - seinerzeit freilich unter dem Aspekt einer kapazitätswirksamen Stellenverlagerung mit der Folge der Zurechnung eines fiktiven Lehrangebots von im Ergebnis 0, 6 LVS - kapazitätsrechtlich gebilligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 5. September 2003 - OVG 5 NC 40.03 - m.w.N. [Tiermedizin WS 2002/03] sowie vom 23. August 2006 - OVG 5 NC 16.06 - [Tiermedizin WS 2005/06]), weil beide Stellen fachgebietsbezogen (Pathologie) dem klinischen Studienabschnitt zuzuordnen sind (vgl. Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 TAppO 2000 bzw. § 29 Nr. 13 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten - TAppV - vom 27. Juli 2006 [BGBl. 2006, S. 1827]).
  • OVG Sachsen, 24.02.2011 - 2 B 319/10

    Vornahme einer objektiven Prüfung der Gleichwertigkeit von Studieninhalten bei

    Hierzu verweist die Antragsgegnerin auf die Begründung zur Verordnung vom 23. Mai 2006 (BR-Drs. 351/06).

    Zu § 65 des Entwurfs wird in der Begründung (BR-Drs. 351/06 S. 82) ausgeführt: "Anpassung an Formulierungen in den Approbationsordnungen der übrigen Heilberufe".

  • VG München, 14.12.2009 - M 3 E 09.4909

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin (abgelehnt); 3. Fachsemester (und

    Nach den Angaben der ... wurden 14, 00 Praktikanten nach § 57 Abs. 1 TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten vom 27.7.2006, BGBl I S. 1827) und 49, 00 Praktikanten nach § 57 Abs. 2 i.V.m. § 60 TAppV ausgebildet.

    Die prüfungsrechtliche Gliederung, die der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) und § 8 Abs. 1 der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Tiermedizin an der ... vom 30. Oktober 2007 entnommen werden kann, ist für die kapazitätsrechtliche Beurteilung nicht maßgeblich.

  • VG München, 16.02.2012 - M 3 E C 11.10887

    Tiermedizin; 1. Fachsemester; Wintersemester 2011/2012; Berechnung des

    Nach § 46 Abs. 6 HZV wird der Personalbedarf für die praktische Ausbildung nach §§ 57 und 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) in der Weise berücksichtigt, dass hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 1 TAppV (Gruppe 1) eine Stelle je 96 Ausbildungsplätze, hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 2 und § 60 TAppV (Gruppe 2) eine Stelle je 42 Ausbildungsplätze abgezogen wird.
  • VG München, 10.03.2015 - M 3 E C 14.10405

    LMU München; Tiermedizin, 1. Fachsemester, Wintersemester 2014/2015; keine inner-

    Nach § 46 Abs. 6 HZV wird der Personalbedarf für die praktische Ausbildung nach §§ 57 und 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) in der Weise berücksichtigt, dass hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 1 TAppV (Gruppe 1) eine Stelle je 96 Ausbildungsplätze, hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 2 und § 60 TAppV (Gruppe 2) eine Stelle je 42 Ausbildungsplätze abgezogen wird.
  • VG Berlin, 13.02.2017 - 3 L 296.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin; Voraussetzungen der

    Gemäß § 9 Abs. 6 KapVO ist weiterhin der Personalbedarf für die praktische Ausbildun g nach den §§ 54, 57 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten sowie zur Änderung anderer approbationsrechtlicher Vorschriften (TAppO 1999) vom 10. November 1999 (BGBl. S. 2162) bzw. der sie ersetzenden, inhaltsgleichen §§ 57, 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3341), in der Weise zu berücksichtigen, dass für die Ausbildung nach § 54 Abs. 1 TAppO 1999 bzw. § 57 Abs. 1 TAppV (kuratives Pflichtpraktikum von 4 Wochen) für je 96 Ausbildungsplätze und für die Ausbildung nach §§ 54 Abs. 2, 57 TAppO 1999 bzw. §§ 57 Abs. 2, 60 TAppV (Wahlpraktikum von 16 Wochen) für je 42 Ausbildungsplätze eine Stelle abzuziehen ist.
  • VG München, 04.02.2014 - M 3 E C 13.10379

    Tiermedizin; Wintersemester 2013/14; Antrag auf Zulassung in das 1. Fachsemester;

    Nach § 46 Abs. 6 HZV wird der Personalbedarf für die praktische Ausbildung nach §§ 57 und 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) in der Weise berücksichtigt, dass hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 1 TAppV (Gruppe 1) eine Stelle je 96 Ausbildungsplätze, hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 2 und § 60 TAppV (Gruppe 2) eine Stelle je 42 Ausbildungsplätze abgezogen wird.
  • VG München, 28.02.2013 - M 3 E 12.4910

    Alternative Berechnung der Zulassungszahl auf der Grundlage des CAp-Wertes der

    Nach § 46 Abs. 6 HZV wird der Personalbedarf für die praktische Ausbildung nach §§ 57 und 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) in der Weise berücksichtigt, dass hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 1 TAppV (Gruppe 1) eine Stelle je 96 Ausbildungsplätze, hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 2 und § 60 TAppV (Gruppe 2) eine Stelle je 42 Ausbildungsplätze abgezogen wird.
  • VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4684

    Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise

    Nach § 46 Abs. 6 HZV wird der Personalbedarf für die praktische Ausbildung nach §§ 57 und 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) in der Weise berücksichtigt, dass hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 1 TAppV (Gruppe 1) eine Stelle je 96 Ausbildungsplätze, hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 2 und § 60 TAppV (Gruppe 2) eine Stelle je 42 Ausbildungsplätze abgezogen wird.
  • VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.3934

    Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 3., hilfsweise

    Nach § 46 Abs. 6 HZV wird der Personalbedarf für die praktische Ausbildung nach §§ 57 und 60 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl I S. 1827) in der Weise berücksichtigt, dass hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 1 TAppV (Gruppe 1) eine Stelle je 96 Ausbildungsplätze, hinsichtlich der Ausbildung nach § 57 Abs. 2 und § 60 TAppV (Gruppe 2) eine Stelle je 42 Ausbildungsplätze abgezogen wird.
  • VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10354

    1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf außerkapazitäre Zulassung

  • VG München, 20.01.2011 - M 3 E C 10.10353

    1. Fachsemester; Wintersemester 2010/2011; Antrag auf Zulassung außerhalb und

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4838

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres -im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5154

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5317

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4789

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5005

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5190

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium des Studiengangs Veterinärmedizin

  • VG München, 26.03.2012 - M 3 E 11.4695

    Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Antrag auf Zulassung in das 5., hilfsweise

  • OVG Sachsen, 19.05.2011 - 1 B 52/11

    Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund

  • VG Leipzig, 30.01.2015 - 4 L 23/15

    Vorläufige Bewertung einer Prüfung im Fach Physiologie als bestanden

  • VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08

    Rechtsschutz gegen eine Prüfungsentscheidung

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