Gesetzgebung
BGBl. I 2006 S. 2830 |
Zitiervorschläge
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- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 16.12.2006, Seite 2830
- Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
- vom 09.12.2006
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 17.10.2006 BT Regierung will Tabaksteuer- und Kaffeesteuergesetz ändern
- 09.11.2006 BT Regierung will Verkaufsverbot für Zigarettenstopfmaschinen verschieben
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen …
1. Die Erhebung der Tabaksteuer richtet sich nach dem Tabaksteuergesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl I S. 2830). - FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
Tabaksteuerrecht: Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei …
Nach der Gesetzesbegründung hat sich der Gesetzgeber (BR-Drs. 169/09, S. 143) bewusst dafür entschieden, den in § 21 S. 1 TabStG 1992 in der Fassung von Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I 2830) enthaltenen Verweis auf die Zollvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Person des Steuerschuldners, aufzugeben. - BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08
Steuerhehlerei (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung); Schätzung im …
Diese betrugen in der für die Tatzeit geltenden Fassung des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TabStG vom 9. Dezember 2006 für Zigaretten 8, 27 Cent je Stück und 24, 66 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 17, 11 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette höchstens jedoch 14, 07 Cent (BGBl. I 2006, 2830). - FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06
Anspruch auf die Auslieferung von Steuerzeichen für "ECO-Zigarillos"; Einordnung …
Der Bundesrepublik Deutschland wurde zwar gemäß Art. 4 Abs. 2 Anstrich 1 der Richtlinie 2002/10 eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Neuregelung des Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie 95/59 bis zum 1. Januar 2008 eingeräumt, um "den heimischen Wirtschaftsbeteiligten einen ausreichenden Zeitraum für die Umstellung zu ermöglichen" (Bundestags-Drucksache 16/2951, Seite 9). - FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16
Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette" …
Gemäß § 21 S. 1 TabStG in der bei Stellung des Erstattungsantrags am 21.08.2009 anwendbaren Fassung (Art. 1 Nr. 6 des Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 09.12.2006, BGBl. I 2830) gelten für die Erstattung aus anderen als Billigkeitsgründen die Zollvorschriften sinngemäß.
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