Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 2830   

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BGBl. I 2006 S. 2830 (https://dejure.org/2006,41937)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 16.12.2006, Seite 2830
  • Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
  • vom 09.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (G-SIG: 16019311)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 17.10.2006   BT   Regierung will Tabaksteuer- und Kaffeesteuergesetz ändern
  • 09.11.2006   BT   Regierung will Verkaufsverbot für Zigarettenstopfmaschinen verschieben
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

    1. Die Erhebung der Tabaksteuer richtet sich nach dem Tabaksteuergesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl I S. 2830).
  • FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15

    Tabaksteuerrecht: Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei

    Nach der Gesetzesbegründung hat sich der Gesetzgeber (BR-Drs. 169/09, S. 143) bewusst dafür entschieden, den in § 21 S. 1 TabStG 1992 in der Fassung von Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I 2830) enthaltenen Verweis auf die Zollvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Person des Steuerschuldners, aufzugeben.
  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 4 K 4511/06

    Anspruch auf die Auslieferung von Steuerzeichen für "ECO-Zigarillos"; Einordnung

    Der Bundesrepublik Deutschland wurde zwar gemäß Art. 4 Abs. 2 Anstrich 1 der Richtlinie 2002/10 eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Neuregelung des Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie 95/59 bis zum 1. Januar 2008 eingeräumt, um "den heimischen Wirtschaftsbeteiligten einen ausreichenden Zeitraum für die Umstellung zu ermöglichen" (Bundestags-Drucksache 16/2951, Seite 9).
  • FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16

    Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette"

    Gemäß § 21 S. 1 TabStG in der bei Stellung des Erstattungsantrags am 21.08.2009 anwendbaren Fassung (Art. 1 Nr. 6 des Dritten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 09.12.2006, BGBl. I 2830) gelten für die Erstattung aus anderen als Billigkeitsgründen die Zollvorschriften sinngemäß.
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