Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2166   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,42194
BGBl. I 2007 S. 2166 (https://dejure.org/2007,42194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,42194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 05.09.2007, Seite 2166
  • Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
  • vom 24.08.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (G-SIG: 16019360)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.02.2007   BT   Revision des Patentschutz-Überkommens zustimmen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BPatG, 07.12.2016 - 15 W (pat) 22/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Trifloxystrobin" - zum Widerruf eines ergänzenden

    Das Patentgesetz enthielt zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Möglichkeit eines eigenen Antrages des Patentinhabers auf (vollständige) Nichtigkeitserklärung seines Patentes, diese wurde erst mit dem Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente vom 24. August 2007 (BGBl. I 2007, 2166) in § 64 PatG aufgenommen, und zwar nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/4382, S. 12), um das Patentgesetz dem EPÜ anzugleichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht