Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2904   

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BGBl. I 2007 S. 2904 (https://dejure.org/2007,48515)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 20.12.2007, Seite 2904
  • Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
  • vom 13.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 08.10.2007   BT   Bundesregierung will Doppelversorgung von Kriegsopfern verhindern
 
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Wird zitiert von ... (105)

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Durch das Gesetz zur Änderung des BVG und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 führte der Gesetzgeber ua in dem hier maßgeblichen § 30 Abs. 1 BVG den Begriff GdS ein und ersetzte damit die traditionelle Beschreibung MdE zum 21.12.2007 (BGBl I 2904) .
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers auf Feststellung eines höheren GdB als 50 ist § 69 Abs. 1 und Abs. 3 SGB IX idF des Gesetzes vom 23.4.2004 (BGBl I 606; aF) sowie - für die Zeit ab 21.12.2007 - idF des Gesetzes vom 13.12.2007 (BGBl I 2904; nF).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    k) Das Gesetz zur Änderung des BVG und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts (BVGÄndG 2007) vom 13.12.2007 (BGBl I 2904) schließlich hat mit seinem Art. 20 Abs. 6 die Vorschrift des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit Wirkung ab 21.12.2007 (Art. 22 Abs. 1 BVGÄndG 2007) wie folgt gefasst:.
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