Gesetzgebung
BGBl. I 2007 S. 3248 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 31.12.2007, Seite 3248
- Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
- vom 23.12.2007
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 28.09.2007 BT Kundeninteressen bei Übertragung von Versicherungsverträgen wahren
- 16.10.2007 BT Anhörungen zur Wagniskapitalbeteiligung und zur Versicherungsaufsicht
- 22.10.2007 BT "Auf sofortige Nachschusspflicht bei Unterdeckungen verzichten"
- 13.11.2007 BT Regierung will flexiblere Deckungsvorschriften für Pensionsfonds prüfen
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die …
In der Mindestzuführungsverordnung ist für die Ergebnisquellen jeweils eine Mindestbeteiligung vorgeschrieben (vgl. § 4 Abs. 3, 4 und 5 MindZV a.F.;… siehe auch Heiss, in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 153 Rn. 39); außerdem ist aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit einer Verrechnung zwischen den Ergebnisquellen begrenzt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 MindZV a.F.; siehe auch § 81c Abs. 3 Satz 2 VAG a.F.; BTDrucks 16/6518, S. 18 f.; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. BVerfGE 114, 73 ). - OLG Köln, 07.07.2009 - 9 U 151/08
Wirksamkeit der Aufrechnung mit Prämienforderungen des Rückversicherers gegen …
wurde erst eingefügt durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetztes vom 23.12.2007 ( BGBl I, S. 3248) mit Wirkung vom 1.1.2008.Demgegenüber hat der Bundesrat ablehnend wie folgt Stellung genommen (vgl. BT-Drucks. 16/6966, Seite 2): "Die Ergänzung läuft auf ein Aufrechnungsverbot für Rückversicherungsunternehmen gegen Forderungen des Erstversicherungsunternehmens hinaus.
Dazu hat sich die Bundesregierung sich wie folgt geäußert (BT-Drucks. 16/6966, Seite3):.
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 177/09
Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen …
(1) Sie lässt sich insbesondere nicht mit dem Inhalt der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/6518) und ihrer Gegenäußerung zur ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 16/6966) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Neunten Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes begründen, das zur Einfügung von Satz 2 in § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geführt hat. - FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 243/09
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen - …
Auch wenn eine Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gem. Art. 6 § 3 des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten vom 23.12.2007 (BGBl I 2007, 3248) erst ab dem 31.12.2012 vorgeschrieben ist und ab diesem Zeitpunkt bei der Berechnung des Umfangs des sonstigen gebundenen Vermögens gemäß § 54 Abs. 5 VAG berücksichtigt werden muss, ist es nicht ausgeschlossen, auf freiwilliger Basis - möglicherweise aus geschäftspolitischen Gründen - eine solche Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu schaffen und fortzuführen, soweit nicht bereits eine Einbeziehung in das Sicherungsvermögen gem. § 66 Abs. 1a Nr. 4 VAG vorzunehmen ist.