Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 3248   

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BGBl. I 2007 S. 3248 (https://dejure.org/2007,42711)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 31.12.2007, Seite 3248
  • Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
  • vom 23.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 28.09.2007   BT   Kundeninteressen bei Übertragung von Versicherungsverträgen wahren
  • 16.10.2007   BT   Anhörungen zur Wagniskapitalbeteiligung und zur Versicherungsaufsicht
  • 22.10.2007   BT   "Auf sofortige Nachschusspflicht bei Unterdeckungen verzichten"
  • 13.11.2007   BT   Regierung will flexiblere Deckungsvorschriften für Pensionsfonds prüfen
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die

    In der Mindestzuführungsverordnung ist für die Ergebnisquellen jeweils eine Mindestbeteiligung vorgeschrieben (vgl. § 4 Abs. 3, 4 und 5 MindZV a.F.; siehe auch Heiss, in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 153 Rn. 39); außerdem ist aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit einer Verrechnung zwischen den Ergebnisquellen begrenzt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 MindZV a.F.; siehe auch § 81c Abs. 3 Satz 2 VAG a.F.; BTDrucks 16/6518, S. 18 f.; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. BVerfGE 114, 73 ).
  • OLG Köln, 07.07.2009 - 9 U 151/08

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Prämienforderungen des Rückversicherers gegen

    wurde erst eingefügt durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetztes vom 23.12.2007 ( BGBl I, S. 3248) mit Wirkung vom 1.1.2008.

    Demgegenüber hat der Bundesrat ablehnend wie folgt Stellung genommen (vgl. BT-Drucks. 16/6966, Seite 2): "Die Ergänzung läuft auf ein Aufrechnungsverbot für Rückversicherungsunternehmen gegen Forderungen des Erstversicherungsunternehmens hinaus.

    Dazu hat sich die Bundesregierung sich wie folgt geäußert (BT-Drucks. 16/6966, Seite3):.

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