Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 358   

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BGBl. I 2007 S. 358 (https://dejure.org/2007,43634)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.2007, Seite 358
  • Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
  • vom 26.03.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 13.02.2006   BT   Bundesrat: Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft stärken
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Nach der Gesetzesbegründung trage die Regelung der "Ortsbezogenheit" Rechnung (BT-Drucks. 16/3837, S. 27).

    Die zitierte Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/513, S. 19) bezog sich auf die Änderungen von § 78c Abs. 1 ZPO und § 121 Abs. 3 ZPO.

    Erst die Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/3837, S. 27) führte zur Änderung auch von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO.

  • BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des

    Die vom Beschwerdegericht herangezogenen Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 16/513, S. 19; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 1417) betreffen die Änderungen der Bestimmungen in § 78c Abs. 1 ZPO und § 121 Abs. 3 ZPO im Zuge des Wegfalls des Lokalisierungsprinzips.

    Auf eine Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (vgl. BT-Drucks. 16/3837, S. 27) wurde als Folgeänderung auch § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO terminologisch angepasst, wonach für die Erstattung der Reisekosten der obsiegenden Partei als Konsequenz nicht mehr darauf abgestellt werden soll, ob der Anwalt beim Prozessgericht zugelassen, sondern ob er im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist.

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Unabhängig davon, dass derartig generelle und unterhalb der individuellen Befangenheitsschwelle liegenden Persönlichkeitsbeziehungen regelmäßig nicht zu einer unsachlichen Prozessführung führen werden und von Richtern auch in dieser Situation eine unvoreingenommene Sachbearbeitung erwartet werden kann und muss, soll die Integrität des Berufsbeamtentums und der Rechtspflege durch die Anknüpfung an eine "Besorgnis" bereits vor einer derartigen und nicht völlig anlasslosen Missdeutung geschützt werden (vgl. BT-Drs. 16/513 S. 16).

    Die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO a.F. enthaltene Bestimmung, wonach die Zulassung bei dem im Antrag bezeichneten Gericht in der Regel versagt werden soll, wenn der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre in dem Bezirk des Landgerichts, in dem er zugelassen werden will, als Richter oder Beamter auf Lebenszeit angestellt war, ist durch Gesetz vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 358) aufgehoben worden und die Einschränkung damit entfallen.

    Auch die Einführung eines entsprechenden Tätigkeitsverbots in § 45 Abs. 1 Nr. 5 BRAO hat nachfolgend keine Mehrheit gefunden (vgl. BT-Drs. 16/513 S. 24 sowie BT-PlPr. 16/73 S. 7257).

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