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   BGBl. I 2007 S. 1462   

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BGBl. I 2007 S. 1462 (https://dejure.org/2007,47030)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 25.07.2007, Seite 1462
  • Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
  • vom 19.07.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (G-SIG: 16019430)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 24.05.2007   BT   Regierung will härtere Strafen für illegalen Müllexport
  • 21.06.2007   BT   Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes

Amtliche Gesetzesanmerkung

    1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

    2) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (ABl. EU Nr. L 102 S. 15).

    1) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

    2) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (ABl. EU Nr. L 102 S. 15).

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    Nach mehrfacher Änderung der Nachweisverordnung (zuletzt durch das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 19.07 2007 (BGBl. I S. 1462)) befinde sich die Regelung über die Begleitscheine nunmehr in den §§ 11 ff. NachwV, was allerdings auf die Wirksamkeit der Nr. 2 Ziffer 6.11 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses keinen Einfluss habe.

    Nach der letzten Änderung der Nachweisverordnung durch das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1462)) befinde sich die Regelung über die Begleitscheine nunmehr in den §§ 11 ff. NachwV.

    Aufgrund der letzten Änderung der Nachweisverordnung vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1462) falle der Entsorgerbehörde im Rahmen des Nachweisverfahrens ein erhöhter Prüf- und Kontrollaufwand zu.

    Allerdings vermag sich das Gericht nicht der Einschätzung des Beklagten anzuschließen, dass aufgrund der letzten Änderung der Nachweisverordnung vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1462) der Entsorgerbehörde ein "erhöhter" Prüf- und Kontrollaufwand zufalle.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Beklagten zur Rückholung der nach Ungarn verbrachten Abfälle ist Art. 24 Abs. 2 UAbs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABlEU Nr. L 190/1 - nachfolgend zit.: VO 1013/2006/EG) i.V.m. § 13 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG) vom 19. Juli 2007 (BGBl I S. 1462).

    § 8 Abs. 2 Satz 1 AbfVerbrG 2007 übernimmt - ohne inhaltliche Änderung - die zuvor in § 6 Abs. 1 Satz 1 AbfVerbrG 1994 getroffene Regelung (BT-Drucks. 16/5384 S. 17).

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    Nach mehrfacher Änderung der Nachweisverordnung (zuletzt durch das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 19.07 2007 (BGBl. 2007 I S. 1462) befinde sich die Regelung über die Begleitscheine nunmehr in den §§ 11 ff. NachwV, was allerdings auf die Wirksamkeit der Nr. 2 Ziffer 6.11 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses keinen Einfluss habe.

    Allerdings vermag sich das Gericht nicht der Einschätzung des Beklagten anzuschließen, dass aufgrund der letzten Änderung der Nachweisverordnung vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1462) der Entsorgerbehörde ein "erhöhter" Prüf- und Kontrollaufwand zufalle.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

    Nach mehrfacher Änderung der Nachweisverordnung (zuletzt durch das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 19.07 2007 (BGBl. 2007 I S. 1462) befinde sich die Regelung über die Begleitscheine nunmehr in den §§ 11 ff. NachwV, was allerdings auf die Wirksamkeit der Nr. 2 Ziffer 6.11 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses keinen Einfluss habe.

    Allerdings vermag sich das Gericht nicht der Einschätzung des Beklagten anzuschließen, dass aufgrund der letzten Änderung der Nachweisverordnung vom 19.07.2007 (BGBl. I S. 1462) der Entsorgerbehörde ein "erhöhter" Prüf- und Kontrollaufwand zufalle.

  • VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 17 L 1471/07

    Privater Dienstleister darf Mülltonnen nicht durchsuchen und durchsortieren

    vom 27. September 1994, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Ablösung des AbfallverbringungsG und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), im Folgenden: KrW-/AbfG, in Wahrnehmung seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 24, 72 Abs. 1 GG abschließend geregelt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 -, NVwZ 2000, 71; Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, NVwZ 2006, 589, sind die Anforderungen an Ort und Zeit sowie Art und Weise der Überlassung weiterhin durch die Länder regelbar.
  • BVerwG, 19.01.2009 - 7 B 51.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache bezüglich der Auslegung von ausgelaufenem

    Das Abfallverbringungsgesetz 1994 ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 19. Juli 2007 (BGBl I S. 1462) am 28. Juli 2007 außer Kraft getreten.
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 20 B 10.396

    AbfallrechtInhaberschaft an einer Deponie; Rechtsnachfolge; Verpflichtung zu

    Als Rechtsgrundlage für die gerichtliche Überprüfung einer Nachsorgeanordnung kommt § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG in seiner bei Erlass des angegriffenen Bescheids geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2705) einschließlich der Änderungsgesetze bis 19. Juli 2007 (BGBl I S. 1462) in Betracht.
  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall

    Rechtsgrundlage für die Rückforderung der durch die Rückholung von Abfällen entstandenen Kosten ist § 8 Abs. 3 Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) - AbfVerbrG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (nachfolgend: EG-Abfallverbringungsverordnung - EG-VVA -).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 B 12.13

    Kostentragung für die Rückführung von Abfällen aus Tschechien

    Die Klägerin kann nicht aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen-VO (EG) Nr. 1013/2006 - und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Abfallverbringungsgesetz - AbVerbrG) vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) zur Kostentragung der Rückführung von Abfällen aus Tschechien herangezogen werden.
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45

    Rückführungspflicht von Abfällen innerhalb der EG

    Nicht einschlägig ist demnach das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 19. Juli 2007 (BGBl. I, S. 1462), das das Abfallverbringungsgesetz mit Wirkung vom 28. Juli 2007 aufhob und am selben Tag in Kraft trat.
  • VG München, 23.09.2010 - M 17 K 09.3082

    Kosten für Rückführung von illegal nach Tschechien verbrachten Abfällen,

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