Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2382   

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BGBl. I 2007 S. 2382 (https://dejure.org/2007,46553)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 25.10.2007, Seite 2382
  • Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
  • vom 12.10.2007

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen (G-SIG: 16021520)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - 20 A 1181/10

    Chemieunternehmen aus Iserlohn war für die Entsorgung von kontaminiertem

    Gefahrstoffrechtlich ist die Verwendung von Perfluoroctansulfonaten (PFOS) und Zubereitungen mit einem Massengehalt von 0, 005 % PFOS oder mehr zwar aufgrund von Nr. 32 Abs. 1 des Anhangs IV der Gefahrstoffverordnung mit Wirkung ab dem 27. Juni 2008 aufgrund der Verordnung vom 12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382) verboten.
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 6 A 694/08

    Verbot, Pflanzenschutzmittel mittels Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen;

    Als Grundlage für die Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Mittel ist nicht nur darauf abzustellen, ob und ggf. welche Gefährlichkeitsmerkmale nach § 4 der Gefahrenstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3759), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382) - GefStoffV - verwirklicht sind.
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