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   BGBl. I 2007 S. 2550   

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BGBl. I 2007 S. 2550 (https://dejure.org/2007,49672)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 09.11.2007, Seite 2550
  • Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
  • vom 31.10.2007

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Vorgaben für die unternehmerische Beurteilung eines Luftverkehrsbedarfs ergeben sich entgegen klägerischer Auffassung auch aus den Vorschriften zur Ermittlung der Lärmbelastung für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (vgl. § 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - FluglärmG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.10.2007, BGBl I S. 2550, i.V.m. § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 1. FlugLSV - vom 27.12.2008, BGBl I S. 2980) und zur Überprüfung von Lärmschutzbereichen nicht (vgl. § 4 Abs. 6 FluglärmG).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 53.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Der Anspruch auf passiven Schallschutz ist gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmschutzgesetz - FluglärmG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) an die Belegenheit der Grundstücke in der Tag- oder Nacht-Schutzzone und damit an das Überschreiten der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FluglärmG jeweils für die Tag- und Nacht-Schutzzone gesondert geregelten Auslösewerte geknüpft.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 56.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Der Anspruch auf passiven Schallschutz ist gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmschutzgesetz - FluglärmG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) an die Belegenheit der Grundstücke in der Tag- oder Nacht-Schutzzone und damit an das Überschreiten der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FluglärmG jeweils für die Tag- und Nacht-Schutzzone gesondert geregelten Auslösewerte geknüpft.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 54.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Der Anspruch auf passiven Schallschutz ist gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmschutzgesetz - FluglärmG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) an die Belegenheit der Grundstücke in der Tag- oder Nacht-Schutzzone und damit an das Überschreiten der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FluglärmG jeweils für die Tag- und Nacht-Schutzzone gesondert geregelten Auslösewerte geknüpft.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 58.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Der Anspruch auf passiven Schallschutz ist gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmschutzgesetz - FluglärmG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) an die Belegenheit der Grundstücke in der Tag- oder Nacht-Schutzzone und damit an das Überschreiten der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FluglärmG jeweils für die Tag- und Nacht-Schutzzone gesondert geregelten Auslösewerte geknüpft.
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    ob das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) über den Fluglärm und den luftverkehrsbedingten Schadstoffeintrag hinaus auch die nachteiligen Auswirkungen (Erschütterungen, Lichtimmissionen, optische Wahrnehmung der Flugzeuge und damit einhergehende Irritation sowie Aktivierung durch das Bewusstsein des erhöhten Absturzrisikos) tiefer Über- und Vorbeiflüge in unmittelbarer Flughafennähe erfasst (Beschwerdebegründung S. 15).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 57.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Der Anspruch auf passiven Schallschutz ist gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmschutzgesetz - FluglärmG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) an die Belegenheit der Grundstücke in der Tag- oder Nacht-Schutzzone und damit an das Überschreiten der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FluglärmG jeweils für die Tag- und Nacht-Schutzzone gesondert geregelten Auslösewerte geknüpft.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 55.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Der Anspruch auf passiven Schallschutz ist gemäß § 9 Abs. 1, 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Fluglärmschutzgesetz - FluglärmG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) an die Belegenheit der Grundstücke in der Tag- oder Nacht-Schutzzone und damit an das Überschreiten der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FluglärmG jeweils für die Tag- und Nacht-Schutzzone gesondert geregelten Auslösewerte geknüpft.
  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

    Der Verwaltungsgerichtshof habe Lärm unterhalb der Werte des § 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - FluglärmG - neugefasst mit Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) für geringfügig und nicht abwägungsrelevant gehalten und deshalb Lärmbetroffenheiten außerhalb der Lärmschutzzonen unter Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 LuftVG n.F. unzureichend ermittelt.
  • BVerwG, 28.01.2016 - 4 B 43.14

    Rechtswegzuständigkeit für Erstattungsansprüche wegen passiven Schallschutzes

    Bis zur Neufassung des Fluglärmschutzgesetzes (i.d.F. der Bek. vom 31. Oktober 2007, BGBl. I S. 2550) hatte die Planfeststellungsbehörde Maßnahmen des passiven Schallschutzes, die zur Sicherung der Benutzung der benachbarten Grundstücke gegen fluglärmbedingte Gefahren oder Nachteile notwendig sind, einschließlich der Erstattung der hierfür erforderlichen Aufwendungen auf der Grundlage von § 9 Abs. 2 LuftVG a.F., § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG anzuordnen.
  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 37.13

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Feststellung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 20 D 124/06

    Lärmschutzrechtliche Ansprüche von Hausgrundstückseigentümern nordwestlich des

  • BVerwG, 05.02.2020 - 4 B 32.18

    Passiver Schallschutz außerhalb der Nacht-Schutzzone eines Flughafens (hier:

  • VG München, 17.06.2009 - M 24 S 08.4237

    Sonderflughafen; Änderungsgenehmigung; qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr;

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