Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1000   

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BGBl. I 2008 S. 1000 (https://dejure.org/2008,47452)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 16.06.2008, Seite 1000
  • Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
  • vom 12.06.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 11.03.2008   BT   Anwälte können unter bestimmten Umständen Erfolgshonorare vereinbaren
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Die Gesetzesbegründung zu § 3a RVG geht insoweit davon aus, dass der Rechtssuchende die von ihm zu zahlende Vergütung, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss (BT-Drucks. 16/8384 S. 10 linke Spalte Abs. 3 zu Art. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3).
  • BGH, 03.12.2015 - IX ZR 40/15

    Rechtsanwaltshonoraranspruch: Voraussetzungen einer formfreien

    Ein solch weites Verständnis einer Gebührenvereinbarung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG widerspricht vielmehr dem für den Bereich der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG bezweckten Schutz des - häufig geschäftsunerfahrenen - Auftraggebers (vgl. BT-Drucks. 16/8384, S. 10).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers zielt dies auf eine räumliche Trennung zwischen der Vergütungsvereinbarung und sonstigen Abreden und soll dem Schutz des rechtssuchenden Auftraggebers dienen (vgl. BT-Drucks. 16/8384, S. 10).

  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Das Bedürfnis für ein solches Wirksamkeitserfordernis ist durch die Neuregelung der §§ 3 ff RVG mit dem Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1000) entfallen.
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 586/13

    Betrug durch Unterlassen (Garantenstellung des Anwalts für seinen Mandanten:;

    Diese Verpflichtung hat der Gesetzgeber dem Rechtsanwalt gerade zum Schutz des Mandanten auferlegt, mit dem jener ein Erfolgshonorar vereinbaren möchte (BT-Drucks. 16/8384 S. 8); nach den Materialien bietet allein diese Angabe "einen verlässlichen und transparenten Vergleichsmaßstab für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger" (BT-Drucks. 16/8384 S. 15).

    Um daher dem Mandanten zu verdeutlichen, dass der Verzicht des Anwalts auf eine Vergütung im Misserfolgsfall mit der Verpflichtung zur Zahlung eines - gegebenenfalls hohen - Zuschlags im Erfolgsfall verbunden ist, sieht § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG u.a. die Angabe der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung vor (BT-Drucks. 16/8384 S. 11; Bischof in Bischof/ Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 4a Rn. 20).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2015 - 19 U 99/14

    Ansprüche eines Rechtsanwalts auf die Zahlung der vereinbarten Vergütung

    Ausweislich der Gesetzesbegründung zur Norm des § 3a RVG greift dessen Absatz 1 Satz 2 die vormals in § 4 Abs. 1 Satz 2 RVG a. F. geregelten Anforderungen auf -Bezeichnung als "Vergütungsvereinbarung" und räumliche Trennung von sonstigen Vereinbarungen - und erstreckt diese Regelung zum Schutz des Auftraggebers oder der Auftraggeberin auf alle Vergütungsvereinbarungen, mit denen von der gesetzlichen Vergütung abgewichen werden soll (BT-Drucks. 16/8384, S. 10).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 60/17

    Aufgrund des hohen Streitwerts hatten die Beklagtenvertreter mit den im

    Die Gesetzesbegründung zu § 3a RVG geht insoweit davon aus, dass die rechtsuchende Person die vereinbarte Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss (vgl. BT-Drucks. 16/8384, S. 10).
  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14

    Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts: Verbot der Verauslagung von Kosten für

    In den Gesetzgebungsmaterialien findet sich hierfür keine Begründung (BT-Drucks. 16/8384 S. 9); es dürfte auf die Überlegung zu stützen sein, dass eine entsprechende Kostenübernahme die anwaltliche Unabhängigkeit bei der Bearbeitung des Mandats gefährdet (Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 49b Rn. 70; ders., NJW 2010, 1845, 1846; vgl. auch BT-Drucks. 12/4993 S. 31).
  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09

    Umfang des Schadens bei Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis

    § 4 Abs. 2 Satz 1 RVG in der Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (Art. 3 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004, BGBl. I S. 718) sah bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1000) am 1. Juli 2008 in außergerichtlichen Angelegenheiten unter anderem eine Zeitvergütung vor, die niedriger sein konnte als die gesetzlichen Gebühren.
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Nichts anderes gilt im Übrigen auch mit Blick auf die geplante Neuregelung in dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vom 19. Dezember 2007 (BR-Drucks. 6/08).
  • OLG München, 02.05.2012 - 15 U 2929/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Forderung der gesetzlichen Gebühren wegen

    Dem Gesetzgeber war diese Rechtsprechung bei Erlass von § 4b RVG ausweislich der Gesetzesbegründung bekannt; er hat keinen Anlass gesehen, hieran etwas zu ändern (vgl. BT-Drs. 16/8384, S. 12).
  • LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15

    Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit

  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

  • OLG Brandenburg, 04.12.2018 - 6 U 133/14

    Abtretung bereicherungsrechtlicher Ansprüche aus Rechtsanwaltsvertrag:

  • OLG Nürnberg, 05.03.2015 - 14 W 2110/14

    Erfolgloser PKH-Antrag für Regressklage gegen Rechtsanwalt

  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (B) 14/04

    Europarechtliche Dienstfreiheit und Unzulässigkeit von Erfolgshonoraren

  • VG Köln, 08.01.2009 - 1 K 4481/08

    Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeit des Steuerberaters

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12

    Sozialhilfe

  • LG Aachen, 22.12.2009 - 10 O 277/09
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