Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1506   

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BGBl. I 2008 S. 1506 (https://dejure.org/2008,45005)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 31.07.2008, Seite 1506
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 28.07.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 24.06.2008   BT   Anpassungsformel bei Kosten der Unterkunft wird entfristet
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - L 4 AS 558/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Rechtsgrundlage für die streitgegenständlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung ist § 22 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 7 SGB II in der - da über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte gestritten wird - für den hier in Rede stehenden Zeitraum (1. Halbjahr 2009) geltenden Fassung auf der Grundlage des Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1506).
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