Gesetzgebung
BGBl. I 2008 S. 2101 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 31.10.2008, Seite 2101
- Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
- vom 25.10.2008
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 03.03.2008 BT Regierung will Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Wärmenetze fördern
- 25.03.2008 BT Anhörung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
- 04.06.2008 BT Neuer KWK-Förderung und Liberalisierung des Messwesens zugestimmt
- 05.06.2008 BT Grüne: Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2020 fördern
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen …
Soweit sie auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verweist, in dem der Bundesrat die Streichung der § 66 Abs. 3, § 79 Abs. 2 EnWG vorgeschlagen hat (BR-Drucks. 12/08 (Beschluss), S. 15 ff.), ist darauf hinzuweisen, dass dieser Vorschlag - nachdem ihn die Bundesregierung unter Hinweis auf den Gesetzeszweck der Gewährleistung einheitlicher Rechtsverhältnisse in Deutschland abgelehnt hat (BT-Drucks. 16/8305, Anlage 4) - im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt wurde. - BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
Stadtwerke Trier
Soweit sie auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verweist, in dem der Bundesrat die Streichung der § 66 Abs. 3, § 79 Abs. 2 EnWG vorgeschlagen hat (BR-Drucks. 12/08 (Beschluss) S. 15 ff.), ist darauf hinzuweisen, dass dieser Vorschlag - nachdem ihn die Bundesregierung unter Hinweis auf den Gesetzeszweck der Gewährleistung einheitlicher Rechtsverhältnisse in Deutschland abgelehnt hat (BT-Drucks. 16/8305, Anlage 4) - im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt wurde. - BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07
Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße
Soweit sie auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verweist, in dem der Bundesrat die Streichung der § 66 Abs. 3, § 79 Abs. 2 EnWG vorgeschlagen hat (BR-Drucks. 12/08 (Beschluss) S. 15 ff.), ist darauf hinzuweisen, dass dieser Vorschlag - nachdem ihn die Bundesregierung unter Hinweis auf den Gesetzeszweck der Gewährleistung einheitlicher Rechtsverhältnisse in Deutschland abgelehnt hat (BT-Drucks. 16/8305, Anlage 4) - im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt wurde.
- BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13
KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung …
bb) Dieses Auslegungsergebnis wird durch die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (BGBl. I 2008, S. 2101) bestätigt.Durch diese wurde der Anwendungsbereich des Fördermechanismus erweitert, indem nunmehr nach § 4 Abs. 3a KWKG auch die Betreiber von KWK-Anlagen Zuschüsse nach dem Gesetz erhalten sollten, soweit der von ihnen erzeugte KWK-Strom nicht in das Netz für die allgemeine Versorgung, sondern im Rahmen der im Energiewirtschaftsgesetz geregelten Eigenversorgung in ein anderes Netz - wie etwa ein Objektnetz - eingespeist wird (vgl. BT-Drucks 16/8305, S. 16 und BT-Drucks. 16/9469, S. 14, 15).
- VG Frankfurt/Main, 31.03.2010 - 1 K 3375/09
Zulassung einer Ersatzanlage für eine neue KWK-Anlage nach KWKG 2002
Sie stützt sich insoweit auf § 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 KWKG vom 19.03.2002 (BGBl 2002 I 1092) i.d.F. des am 01.01.2009 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.10.2008 (BGBl 2008 I 2101).Dieses Recht ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 2 KWKG vom 19.03.2002 (BGBl 2002 I 1092) i.d.F. des am 01.01.2009 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.10.2008 (BGBl 2008 I 2101).
So heißt es zur Einführung des Absatzes 1 Nr. 4 Satz 3, im Falle des Ersatzes einer Bestandsanlage durch eine neue KWK-Anlage werde die Ersatzanlage nicht mehr als modernisierte (Bestands)Anlage eingestuft, sondern neuen KWK-Anlagen nach Absatz 2 und 3 gleichgestellt (BT-Drs. 16/8305, S. 17 zu Nr. 6a).
Die Formulierung im Regierungsentwurf (BT-Drs. 16/8305 S. 17) zu § 5 Abs. 2 Satz 1, wo von der Einführung des Hocheffizienzkriteriums "für den Zubau kleiner KWK-Anlagen" die Rede ist und davon, dass die Beschränkung der Förderung auf hocheffiziente kleine KWK-Anlagen "im Bereich des Zubaus" erst ab Inkrafttreten der Novelle erfolge, lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit die Bedeutung entnehmen, dass hier nur Anlagen gemeint sind, die numerisch zu dem bisherigen Bestand an KWK-Anlagen hinzukommen.
- VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08
Strommengenbegrenzung nach dem EEG
Ist die Abnahmestelle erst innerhalb des zurückliegenden Geschäftsjahres errichtet worden oder hat sie erst innerhalb dieses Geschäftsjahres den Strombezug aufgenommen, ist der bis zum Schluss des Geschäftsjahres verbleibende Zeitraum als "letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr" im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 EEG ("Rumpfgeschäftsjahr") zu Grunde zu legen (…vgl. zum Vorstehenden: Salje, EEG, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 27 zu § 16 EEG;… Altrock/Oschmann/Theobald, a.a.O., Rdnr. 111 zu § 16 EEG;… Danner/Theobald, Energierecht, Bd. 2, Rdnr. 103 ff. zu § 16 EEG; nunmehr gesetzlich ausdrücklich geregelt in § 41 Abs. 2a EEG in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25. Oktober 2008, BGBl. I S. 2101 - EEG 2009 -). - VGH Hessen, 31.07.2012 - 6 A 1106/12
Zulassung des Neubaus eines Wärmenetzes (Biogas-Anlage
Die Beteiligten streiten über die Auslegung des § 6a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) - KWKG - in der Fassung vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2101). - VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 108.08
Anspruch auf Zustimmung zu einem Grubengasprojekt
Eine Zustimmung nach Satz 1 ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG 2009 ausgeschlossen, wenn mit der Projekttätigkeit zugleich Strom erzeugt wird, der die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074 - Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) oder des § 5 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002 (BGBl. I S.1092), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 2008 (BGBl. I S. 2101- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG), erfüllt. - VG Düsseldorf, 24.11.2010 - 5 K 1166/10
Rechtfertigung eines Abwassergebührensatzes mit einer nach Abschluss der …
Die Preisklausel findet ihre rechtliche Grundlage in dem "Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)", das als Art. 2 des Gesetzes vom 7. September 2007 beschlossen wurde (BGBl. I 2007, 2246, 2247), in der Fassung des Art. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. 2008, 2101, 2107). - VG Düsseldorf, 24.11.2010 - 5 K 972/09
Rechtfertigung eines Abwassergebührensatzes mit einer nach Abschluss der …
Die Preisklausel findet ihre rechtliche Grundlage in dem "Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)", das als Art. 2 des Gesetzes vom 7. September 2007 beschlossen wurde (BGBl. I 2007, 2246, 2247), in der Fassung des Art. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. 2008, 2101, 2107). - VG Berlin, 16.07.2009 - 10 K 40.09
Zustimmung zu einem Grubengasprojekt
- VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 109.08
Anspruch auf Zustimmung zu einem Grubengasprojekt
- VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 112.08
Zustimmung zu einem Grubengasprojekt
- VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 111.08
Zustimmung gemäß § 5 ProMechG 2009 zum Grubengasprojekt
- VG Berlin, 16.07.2009 - 10 A 110.08
Anspruch auf Zustimmung zu einem Grubengasprojekt