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   BGBl. I 2008 S. 2338   

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BGBl. I 2008 S. 2338 (https://dejure.org/2008,46998)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 08.12.2008, Seite 2338
  • Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung
  • vom 02.12.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 2852/08

    Arzneimittelabgabe durch einen nur über Bild- und Tonleitung mit dem Kunden

    Der Verkauf solcher Arzneimittel über das XXXXX-System verstößt gegen § 17 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken vom 26.08.1995 (BGBl. I S. 1196, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 02.12.2008 BGBl. I S. 2338 - ApBetrO -) und ist daher zu Recht untersagt worden (I.) Dagegen steht über die in der Untersagungsverfügung bereits genannten Ausnahmen hinaus der Verkauf jeglicher nicht verschreibungspflichtiger und auch nicht verschriebener Arzneimittel auf diesem Wege mit den Vorgaben der einschlägigen Normen im Einklang.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - L 11 KR 389/09

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Retaxierung nicht vom

    Aufgrund einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom 21. Dezember 2005 (BGBl I S 3632) durch Art. 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2008 (BGBl I S 2338), bei der mit Wirkung vom 8. Februar 2009 § 3a AMVV eingefügt worden ist, dürfen Arzneimittel, welche den Wirkstoff Thalidomid enthalten, nur noch auf ein Sonderrezept gemäß einem Vordruck des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben werden.
  • SG Frankfurt/Main, 27.01.2017 - S 18 KR 500/12
    Um solche Wirkungen zu vermeiden, werden erhöhte Anforderungen an eine Verordnung von Arzneimitteln mit diesen Wirkstoffen gestellt (BR-Drucksache 789/08, S. 1 f.; SG Hannover a.a.O.).
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