Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2366   

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BGBl. I 2008 S. 2366 (https://dejure.org/2008,44536)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 10.12.2008, Seite 2366
  • Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
  • vom 08.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 26.06.2008   BT   Reichstags- und Bundesratsgebäude sollen "befriedete Bezirke" bleiben
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14

    Versammlungsrecht; Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Anzuwenden ist hier das (Bundes-)Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz - VersammlG) vom 15. November 1978, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Zusammenführung der Regelung über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2366).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11

    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht

    Dabei kann aus den nachfolgenden Gründen offen bleiben, ob das Verwaltungsgericht zu Recht von einer Wiederholungsgefahr und dementsprechend vom Vorliegen des notwendigen Fortsetzungsfeststellungsinteresses ausgegangen ist oder dem entgegensteht, dass seit dem 1. Februar 2011 an die Stelle des im Zeitpunkt des Erlasses der umstrittenen Auflage im April 2009 in Niedersachsen noch fortgeltenden (Bundes-)Versammlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I. S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 2366), das Niedersächsische Versammlungsgesetz vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465, berichtigt S. 532) getreten ist und der nunmehr das "Störungsverbot" regelnde § 4 NVersG jedenfalls vom Wortlaut des § 2 Abs. 2 VersG abweicht.
  • VG Schleswig, 27.03.2012 - 3 B 39/12

    Eilantrag gegen Demonstrationsverbot am 31.03.2012 in Lübeck eingegangen

    Die Voraussetzungen eines Verbotes der in Rede stehenden Versammlung am 31.3.2012 nach § 15 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (VersG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.1978 (BGBl. I S 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.12.2008 (BGBl. I S. 2366), liegen nicht vor.
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