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   BGBl. I 2008 S. 2768   

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BGBl. I 2008 S. 2768 (https://dejure.org/2008,44543)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 23.12.2008, Seite 2768
  • Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • vom 18.12.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Eine abschließende bundesrechtliche Regelung, die eine Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG auslösen könnte, hat der Bundesgesetzgeber auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes auf der Grundlage der ihm nach Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis durch § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung) vom 12. August 2004 (BGBl I S. 2179), zuletzt geändert durch Art. 9 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl I S. 2768), getroffen.
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 38.17

    Arbeitnehmer; Arbeitsmittel; Arbeitsschutz; Beamter; Bildschirmarbeitsbrille;

    Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers, ihm die Aufwendungen für die Anschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille zu erstatten, ist § 62 LBG RP i.V.m. §§ 3, 18, 19 ArbSchG und § 5 Abs. 1 sowie Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2549 - ArbMedVV -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11256/12

    Zur Pflichtuntersuchung eines Feuerwehrbeamten durch den Betriebsarzt

    Damit soll die optimale Verknüpfung von Primär- und Sekundärprävention, also von kollektiver und individueller Gesundheitsvorsorge, bewirkt werden (vgl. die Begründung zur ArbMedVV, BR-Drucks. 643/08 vom 29. August 2008, S. 25 f.).

    Insoweit ist festzuhalten, dass Pflichtuntersuchungen nach § 2 Abs. 3 ArbMedVV nur für "besonders gefährdende Tätigkeiten" gesetzlich vorgesehen sind, also für solche Tätigkeiten, die ein hohes Gefährdungspotential für die Gesundheit der Beschäftigten enthalten (vgl. BR-Drucks. 643/08, S. 32).

  • VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09

    Wasserrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

    Im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungszwecke - einerseits Gewässerschutz, andererseits Schutz von Beschäftigten und Dritten - gilt dies auch, wenn eine Anlage sowohl wasserrechtlichen als auch geräte- und produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen genügen muss und diese inhaltlich identisch sind (vgl. etwa die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRBf 20, Läger, die zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach § 19g Abs. 3 WHG zählen und gleichzeitig den Stand der Technik i. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 3 GPSG, § 12 Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 [BGBl. I S. 3777], geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2008 [BGBl. I S. 2768] - BetrSichV - wiedergeben).
  • VG Ansbach, 29.08.2012 - AN 11 S 12.01394

    Eilantrag eines der ... zugewiesenen Beamten gegen Zuweisung der Tätigkeit eines

    Die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Bildschirmarbeitsplätzen richtet sich aufgrund der Verweisung in § 6 BildScharbV vom 4. Dezember 1998, BGBl I S. 1843, nach dem Anhang Teil 4 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008, BGBl I S. 2768.
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