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   BGBl. I 2009 S. 158   

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BGBl. I 2009 S. 158 (https://dejure.org/2009,39887)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 11.02.2009, Seite 158
  • Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
  • vom 05.02.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 15.10.2008   BT   Erschlichene Einbürgerungen können zurückgenommen werden
  • 27.10.2008   BT   Schwerere Strafen bei Erschleichung der Staatsbürgerschaft
  • 12.11.2008   BT   Kindeswohl bei Aberkennung der Staatsangehörigkeit berücksichtigen
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Dieses Verständnis von § 42 StAG sei auch den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 16/10528, S. 11; BT-Drucks. 16/10695, S. 2) zu entnehmen.

    Sein Anliegen war es vor allem, eine Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungsentscheidungen zu ermöglichen (vgl. BT-Drucks. 16/10528, S. 6).

    Es wäre ein Wertungswiderspruch, falsche Angaben zur Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels oder einer Anerkennung im Asylverfahren unter Strafe zu stellen, nicht jedoch falsche Angaben zur Erlangung der weitergehenden Rechte, die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden seien (vgl. Anlage 3 zu BT-Drucks. 16/10528).

    Bei § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG diene die Täuschung dagegen "lediglich' zur Erschleichung von Aufenthaltstiteln (BT-Drucks. 16/10528, S. 2).

    § 42 StAG wurde zeitgleich mit § 35 StAG durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAGÄndG) vom 12. Februar 2009 eingeführt (vgl. BGBl. I 2009, 158 f.).

    Die Vorschrift geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 (2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24 ff.) zurück und ist lex specialis zu § 48 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder (vgl. BT-Drucks. 16/10528, S. 6, 7; Oberhäuser in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, Rn. 1 zu § 35 StAG).

    Die neue Regelung des § 35 StAG beschränke sich auf durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkte Entscheidungen und solche, die durch bewusst unrichtige oder unvollständige, für den Antrag wesentliche Angaben erwirkt wurden und entspräche den Regelungen des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (BT-Drucks. 16/10528, S. 6).

    Nach der Gesetzesbegründung sollte die "fachspezifische Rücknahmeregelung des § 35 StAG' die Strafnorm des § 42 StAG ergänzen (vgl. BT-Drucks. 16/10528, S. 11).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17

    Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung

    Bei der impliziten Verlustregelung ist es selbst nach der aktuellen, hier noch nicht maßgeblichen Fassung des § 17 Abs. 2 und 3 StAG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) geblieben, weil auch diese einen anderweitig gesetzlich vorgesehenen Verlust voraussetzt, ohne ihn selbst zu regeln.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Die nunmehr vom Gesetzgeber in § 35 Abs. 3 StAG (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009, BGBl. I S. 158) vorgesehene Frist von fünf Jahren, innerhalb derer eine durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben bewirkte Einbürgerung zurückgenommen werden kann, und der Umstand, dass auch Verurteilungen wegen Straftaten nach Ablauf der Tilgungsfrist dem Einbürgerungsanspruch nicht mehr entgegenstehen, bestätigen ebenso wie etwa die Regelung in § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG, dass im Gesamtgefüge des Staatsangehörigkeitsgesetzes sich allein durch Zeitablauf das Gewicht abwägungserheblicher Belange verändern kann.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Soweit sich die Verwaltungspraxis - auch der Beklagten - auf die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 <BGBl I S. 158> Stand: 17. April 2009 - VAH-StAG -) stützt, nach deren Ziffer 12a.1.3 eine geringfügige Überschreitung vorliegt, wenn die Strafe oder die Summe der Strafen die Bagatellgrenze um nicht mehr als 21 Tagessätze bzw. drei Wochen Freiheitsstrafe übersteigt, ist dies für die Gerichte nicht bindend.
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Schließlich wurde bereits vor Schaffung der speziellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Rücknahmebefugnis in § 35 StAG (durch Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009, BGBl I S. 158) durchweg die Auffassung vertreten, eine erschlichene Einbürgerung sei selbst bei Identitätstäuschung nur einfach rechtswidrig und daher - wenn überhaupt - rücknehmbar, nicht aber nichtig (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. November 2002 - 19 B 2187/02 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - OVG 5 B 1.05 - OVGE BE 27, 224; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 108/07 - ; BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 - BVerwGE 130, 209 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 121 und vom 30. Juni 2008 - BVerwG 5 C 32.07 - Buchholz 11 Art. 16 GG Nr. 79; vgl. auch für den Fall der Flüchtlingsanerkennung bei Täuschung über Identität, Staatsangehörigkeit sowie Verfolgungsschicksal: Urteil vom 19. November 2013 - BVerwG 10 C 27.12 - BVerwGE 148, 254).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10

    Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch

    Sie wurde erst während des Revisionsverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 158) mit Wirkung vom 12. Februar 2009 eingeführt.
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Altersgrenze; Behördenanfechtung; Entziehung; Erwerb; rückwirkender Verlust;

    Diese Normen wurden durch das Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) erst mit Wirkung vom 12. Februar 2009 eingefügt und vermochten daher den bereits zuvor - am 8. Dezember 2005 mit Rückwirkung auf den 7. März 2004 - eingetretenen Verlust nicht zu hindern.

    Auch der ändernde Gesetzgeber ging bei Schaffung der Absätze 2 und 3 des § 17 StAG n.F. mit Wirkung vom 12. Februar 2009 durch das Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) ohne Weiteres davon aus, dass der von ihm vorgefundene § 4 Abs. 1 Satz 1 StAG neben dem Erwerb zugleich einen automatischen Verlust als Folge einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung regelte (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10. Oktober 2008, BT-Drs. 16/10528, S. 7).

  • OVG Bremen, 10.03.2020 - 1 LC 171/16

    Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft - Anfechtung der Vaterschaft;

    Durch die Ergänzung sollte der Verlust der Staatsangehörigkeit rechtssicher geregelt werden (vgl. Bundestags-Drs. 16/10528, S. 6 f.).

    In Bezug auf den rückwirkenden Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes infolge der erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft kann der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - wovon der Gesetzgeber zutreffend ausgegangen ist (vgl. Bundestags-Drs. 16/10528, S. 7) - lediglich die Notwendigkeit der Begrenzung des Wegfalls der Staatsangehörigkeit, nicht aber ein Bedarf für deren konstitutive Regelung entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2006 - 2 BvR 696/04, juris Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 16.10

    Aufenthaltserlaubnis; Einbürgerung; Erschleichen der Einbürgerung; Täuschung;

    Der Fall der Rücknahme der Einbürgerung, deren Zulässigkeit und Voraussetzungen seinerzeit noch nicht abschließend geklärt waren, ist erst mit der Einfügung von § 35 und § 17 Abs. 1 Nr. 7 StAG durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 158) als Verlustgrund gesetzlich geregelt worden.

    Obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf insbesondere eine Regelung der Frage als dringend erforderlich angesehen hat, "welchen aufenthaltsrechtlichen Status ein von der Rücknahme Betroffener nach der Rücknahme erhält und wie die Zeit des Inlandsaufenthalts zwischen der Einbürgerung und der Rücknahme rechtlich einzuordnen ist" (BTDrucks 16/10528 S. 12), hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung einen Handlungsbedarf verneint.

    Zur Begründung hat sie angeführt, die aufgeworfenen Fragen könnten im Rahmen der geltenden Gesetzeslage gelöst werden (BTDrucks 16/10695 S. 3), ohne auch nur ansatzweise zu erkennen zu geben, wie diese Fragen aus ihrer Sicht nach geltendem Recht zu beantworten sind.

  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung - § 35 RuStAG, intendiertes oder

    (BT-Drs. 16/10528, S. 1 f., 6).

    (BT-Drs. 16/10528, S. 1 f.) Der allgemeine Teil der Gesetzesbegründung und die Einzelbegründung zu § 35 enthalten ebenfalls keine eindeutig im Sinn eines intendierten Ermessens zu verstehende Aussage.

    (BT-Drs. 16/10528, a.a.O., S. 7) Die Rücknahme von Einbürgerungen ist mithin keine Rechtsmaterie, die auch nur annähernd Züge einer Massenverwaltung aufweist.

  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

  • VG Hamburg, 25.09.2009 - 5 K 1457/08

    Wegfall der Staatsangehörigkeit; Vaterschaftsanerkennung

  • VG Hannover, 14.07.2011 - 10 A 4244/07

    Alter; Niederlassungserlaubnis; Staatsangehörigkeit; Verlust

  • VG Bremen, 23.03.2009 - 4 K 3157/06

    Zum rückwirkenden Wegfall der nach § 4 Abs. 3 StAG erworbenen deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 2607/07

    Ermessensfähigkeit der Genehmigungsentscheidung über die Beibehaltung der

  • KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11

    Staatsangehörigkeitsrecht: Strafbarkeit falscher Angaben zu Vorstrafen im

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2010 - 11 ME 347/10

    Sicherstellung eines deutschen Kinderreisepasses bei wirksamer Anfechtung der

  • BVerwG, 27.01.2014 - 10 B 2.14

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rücknahme

  • BVerwG, 16.01.2014 - 10 B 1.14

    Rücknahme der Einbürgerung bei Verschweigen einer Doppelehe als arglistige

  • VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13

    Keine Nichtigkeit einer Einbürgerung bei Verwendung erfundener Personalien

  • VG Köln, 18.03.2015 - 10 K 6449/13

    Anspruch eines israelischen Staatsangehörigen palästinensischer/arabischer

  • VG Düsseldorf, 24.03.2011 - 8 K 229/10

    Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für den Fall des Wiedererwerbs der

  • VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404

    Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Augsburg, 11.04.2017 - Au 1 K 16.1553

    Rücknahme der Einbürgerung bei arglistiger Täuschung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 5 B 10.08

    Einbürgerung; Rücknahme; Unterstützung von gegen die freiheitliche demokratische

  • VG Köln, 22.07.2009 - 10 K 6834/08

    Anspruch auf Einbürgerung oder erneute Bescheidung eines Einbürgerungsantrags

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.02142

    Rücknahme einer Einbürgerung; arglistische Täuschung in Bezug auf Kenntnisse der

  • VGH Bayern, 29.09.2009 - 5 ZB 09.1137

    Erschlichene Einbürgerung; zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung; Doppelehe

  • VG Münster, 20.03.2009 - 1 K 210/08

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

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