Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2280   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,60279
BGBl. I 2009 S. 2280 (https://dejure.org/2009,60279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,60279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 31.07.2009, Seite 2280
  • Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 05.03.2009   BT   Koalition will Rechte von Verletzten und Zeugen in Strafverfahren stärken
  • 07.05.2009   BT   Regierung für Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
  • 12.05.2009   BT   Anhörung zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
  • 13.05.2009   BT   Experten begrüßen mehrheitlich die Stärkung von Opfern im Strafverfahren
  • 01.07.2009   BT   Interessen von Opfer und Zeugen im Strafverfahren stärken
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 07.06.2018 - 3 StR 149/18

    Schwere körperliche oder seelische Schäden als Voraussetzung der Gewährung eines

    Dabei orientiert sich die Regelung vor allem am Schweregrad der in den §§ 226 und 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB genannten Folgen der Tat, d. h. es muss in körperlicher Hinsicht eine schwere bzw. erhebliche und dauerhafte Gesundheitsschädigung eingetreten oder zu erwarten sein, in psychischer Hinsicht eine erhebliche Schädigung von ebensolchem Gewicht (vgl. BT-Drucks. 16/12098, S. 33).

    Aus den vom Gesetzgeber als Leitbild in Bezug genommenen §§ 226 und 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB (s. hierzu: BT-Drucks. 16/12098, S. 9 und 33) ergibt sich indes, dass das Gesetz primär Opfer im Blick hat, die sich - im Zwei-Personen-Verhältnis - gegen sie gerichteten Aggressionsdelikten ausgesetzt sahen.

  • BGH, 09.05.2012 - 5 StR 523/11

    Bindungswirkung der Nebenklagezulassung durch das Tatgericht; Voraussetzungen der

    Mit der Neufassung des § 395 Abs. 3 StPO durch das Zweite Opferrechtsreformgesetz vom 1. Oktober 2009 (BGBl. I S. 2280) wurde ein Auffangtatbestand für die Nebenklagebefugnis von Opfern mit besonders schwerwiegenden Tatfolgen geschaffen (vgl. BT-Drucks. 16/12098, S. 9, 30 f.).

    aa) Der als Korrektiv zur ansonsten uferlosen Weite der Norm (vgl. BT-Drucks. 16/12098, S. 29) geschaffene materielle Anschlussgrund erfordert, dass besondere Gründe den Anschluss zur Wahrnehmung der Interessen des Verletzten gebieten.

    Daran hat auch der Gesetzgeber des 2. Opferrechtsreformgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2280) im Grundsatz festgehalten (vgl. BT-Drucks. 16/12098, S. 29 ff.; systemfremd bleibt freilich § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO).

    In Betracht zu ziehen ist ferner eine im Verfahren möglicherweise notwendige Abwehr von Schuldzuweisungen durch den Angeklagten (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 11; BT-Drucks. 16/12098, S. 12, 29 ff.; vgl. hierzu bereits Rieß, Gutachten C zum 55. DJT, 1984, Rn. 120; Weigend aaO, S. 958; Böttcher in Festschrift Widmaier, 2008, S. 81, 82).

  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ist gegen die Entscheidung des nach § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO angerufenen Ermittlungsgerichts jedoch die Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO statthaft (vgl. BTDrucks 16/12098, S. 36).
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 342/15

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Dies gilt auch für die nachfolgenden Änderungen der Vorschrift, durch die der Deliktskatalog erweitert und das Ruhen der Verjährung bis mittlerweile zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers angeordnet worden ist (vgl. etwa BT-Drucks. 15/350 S. 13; 16/13671 S. 24; 18/2601 S. 14, 22 f.).
  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Da der Gesetzgeber aber schon im Jahr 1964 die Belehrungspflichten von Polizeibeamten gegenüber Zeugen im Ermittlungsverfahren in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verwertung von früheren Aussagen durch Vernehmung richterlicher Vernehmungspersonen neu geregelt hat, kann vor dem Hintergrund, dass in diesem Zusammenhang eine weiter gehende Belehrungspflicht durch den Richter nicht in das Gesetz aufgenommen wurde, von einer planwidrigen Regelungslücke nicht ausgegangen werden (vgl. BT-Drucks. IV/178, S. 18, 33; BT-Drucks. 16/12098, S. 26).
  • OLG Hamburg, 22.07.2015 - 1 Ws 88/15

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung wegen Gefährdung des

    Soweit der Senat damit auch hier in einem Ausnahmefall der - namentlich den Angeklagten schützenden - gerichtlichen Wahrheitserforschungspflicht zur Herbeiführung einer materiell gerechten Entscheidung grundsätzlich den Vorrang vor den Informationsrechten eines Nebenklägers gewährt (vgl. hierzu auch Radtke, NStZ 2015, 108, 109), entspricht er einer auch aus dem Gesetzgebungsverfahren erkennbaren und überzeugenden Wertentscheidung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/13671, S. 22; ferner Barton, StRR 2009, 404 ff.).

    Rechtspolitische Bestrebungen, dem Nebenkläger - im Zuge der mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz; BGBl. 2009 I S. 2280) erstrebten Entkopplung von Privat- und Nebenklage (vgl. hierzu Wenske, a.a.O., § 406e Rn. 1) - nach Abschluss der Ermittlungen (§ 169a StPO) ein unbeschränkbares Akteneinsichtsrecht zu gewährleisten (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 3. September 2009, BT-Drucks. 16/12098, S. 35) konnten sich im Gesetzgebungsverfahren gerade nicht durchsetzen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 1. Juli 2009, BT-Drucks. 16/13671, S. 22 sowie BT-Drucks. 16/12812, S. 15).

    Soweit die Gesetzesmaterialien als möglichen Anwendungsbereich des § 406e Abs. 2 Satz 2 StPO das Akteneinsichtsgesuch eines der Tatbeteiligung verdächtigen Angehörigen eines Getöteten erkennen lassen (vgl. BT-Drucks. 16/13671, S. 22), handelt es sich ausdrücklich um eine Beispielskonstellation, die den - schon vom Wortlaut her nicht näher konkretisierten - Anwendungsbereich der Vorschrift nicht begrenzt.

  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands

    Dies gilt auch für die nachfolgenden Änderungen der Vorschrift, durch die der Deliktskatalog erweitert und das Ruhen der Verjährung bis mittlerweile zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers angeordnet worden ist (vgl. etwa BT-Drucks. 15/350, S. 13; 16/13671, S. 23 f.; 18/2601, S. 14, 22 f.).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem 2. Opferrechtsreformgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2280) u.a. den § 397 StPO redaktionell umgestaltet.

    Dabei hat er allerdings das Beweisantragsrecht von Nebenklägern nicht etwa eingeschränkt, sondern deren Verfahrensrechte insgesamt noch weiter gestärkt (vgl. BTDrucks. 16/12098, S. 1 f.).

  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Die nachfolgenden Sätze 2 bis 4 der geltenden Fassung des Absatz 5 des § 147 StPO, in denen die Anfechtbarkeit bestimmter staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen zur Akteneinsichtsgewährung mittels Antrags auf gerichtliche Entscheidung geregelt ist, sind erst in den Jahren 2000 und 2009 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) vom 2. August 2000 in BGBl. I 2000, S. 1253, 1254, in Kraft seit dem 1. November 2000, und Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) vom 29. Juli 2009 in BGBl. I 2009, S. 2280, 2281, in Kraft seit dem 1. Oktober 2009).
  • BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12

    Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des

    Seit der Novellierung des § 478 StPO im Zuge des 2. Opferrechtsreformgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2280) sei die Beschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden statthaft.
  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

  • KG, 06.12.2013 - 3 StE 5/13

    Zeugenbeistand von Amts wegen

  • LG Bad Kreuznach, 12.09.2013 - 2 Qs 77/13

    Nebenklage: Anschlussrecht der geschiedenen Ehefrau wegen falscher Verdächtigung

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 1 Ws 17/10

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Umfang der Beiordnung des Pflichtverteidigers

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2016 - 2 Ws 572/15

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Beschwerde des Nebenklägers gegen einen

  • OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10

    Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht