Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2474   

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BGBl. I 2009 S. 2474 (https://dejure.org/2009,61282)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.2009, Seite 2474
  • Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze
  • vom 30.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 13.05.2009   BT   Versteigerung gepfändeter Sachen auch über das Internet ermöglichen
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Für die Definition der Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff des § 12 Abgabenordnung - AO - in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474), maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005, a.a.O., S. 347 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 2 K 10.1502

    Mitgliedschaft einer GmbH in einer (zweiten) Industrie- und Handelskammer, in

    b) Für die Definition der Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff des § 12 Abgabenordnung - AO - in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474), maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005, a.a.O., S. 347 m.w.N.).
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