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   BGBl. I 2009 S. 462   

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BGBl. I 2009 S. 462 (https://dejure.org/2009,40655)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 11.03.2009, Seite 462
  • Berichtigung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
  • vom 06.03.2009
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Nach § 39 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl I S. 1482, im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009, BGBl I S. 462) können Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel und höhere Dienstgrade in das Dienstverhältnis eines Soldaten berufen werden, wenn die allgemeinen Berufungsvoraussetzungen aus § 37 SG erfüllt und keine Hinderungsgründe im Sinne des § 38 SG gegeben sind.
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