Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 774   

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BGBl. I 2009 S. 774 (https://dejure.org/2009,38712)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 23.04.2009, Seite 774
  • Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
  • vom 20.04.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 04.03.2009   BT   Auch Unfallkosten werden steuerlich wieder absetzbar
  • 29.04.2009   BT   Gesetzentwurf des Bundesrates zur Entfernungspauschale
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Zwar ist die von der Revision als Veränderung angeführte steuerrechtliche Entfernungspauschale nach vorübergehender gesetzlicher Einschränkung nunmehr durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (EntfPauschFG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774) wiederum mit ihrem früheren Inhalt - auch rückwirkend - in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG aufgenommen worden.
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Auf das Streitjahr (2010) ist nach § 52 Abs. 23d Satz 1 EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl I 2009, 774) anzuwenden.
  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    a) Im Streitjahr ist nach § 52 Abs. 23d Satz 1 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 und 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl I 2009, 774) anzuwenden.
  • BFH, 22.10.2014 - X R 13/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

    Zur Begründung verwies er auf die Regelungen der § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl I 2009, 774), die gemäß § 52 Abs. 12 Satz 8, Abs. 23d Satz 1 EStG i.d.F. des genannten Gesetzes bereits für das Streitjahr anzuwenden sind.
  • FG Saarland, 22.01.2014 - 1 K 1441/12

    Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit: Reisepass, Passbilder,

    Die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen für die Familienheimfahrten sind nicht nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG (in der Fassung des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 - EntfPauschFG , BGBl I 2009, 774), der gem. § 52 Abs. 23d S. 1 EStG erstmals im Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden ist, als Werbungskosten anzuerkennen.
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 -

    a) Auf das Streitjahr (2012) ist nach § 52 Abs. 23d Satz 1 EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl I 2009, 774) anzuwenden.
  • FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11

    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom 21.12.2000 (BGBl. I 2000, 1918, BStBl I 2001, 36) und dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl. I 2009, S. 774 , BStBl I 2009, S. 536) unter Umweltgesichtspunkten die Chancengleichheit zwischen Verkehrsträgern erhöhen und somit die Bildung von Fahrgemeinschaften oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern wollen (vgl. BT-Drs. 14/4242, S. 5 und BT-Drs. 16/12099 S. 8).
  • FG Nürnberg, 11.08.2011 - 4 K 258/10

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Verfassungsmäßigkeit der

    a) Gemäß dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl. I 09, 774) gilt im Streitjahr der Rechtszustand bis 2006 fort.

    b) Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl. I 2009, 774) hat der Gesetzgeber diese Regelung wieder uneingeschränkt rückwirkend auch für das Streitjahr erlassen.

  • FG Nürnberg, 29.07.2014 - 7 K 784/13

    Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Fahrten

    Auf das Streitjahr (2010) ist nach § 52 Abs. 23 d Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.04.2009 (BGBl I 2009, 774) anzuwenden.
  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 33/14

    Fahrtkostenpauschale bei Belegarzttätigkeit und Praxis - Einheitliche

    Zu Recht hat das FG die streitigen Aufwendungen für die Fahrten des Klägers nicht im Umfang der tatsächlichen Kosten, sondern lediglich im Umfang der Entfernungspauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl I 2009, 774) --EStG-- als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt, weil im Streitfall nur Fahrten des Klägers zu einer regelmäßigen Betriebstätte gegeben sind.
  • VG Münster, 06.05.2009 - 5 K 95/08

    Erhebung einer Verpflichtungsklage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des

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