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   BGBl. I 2009 S. 2205   

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BGBl. I 2009 S. 2205 (https://dejure.org/2009,45305)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 30.07.2009, Seite 2205
  • Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • vom 24.07.2009

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

    Am 09.10.2007 hat die Klägerin daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Freiburg erhoben und beantragt, festzustellen, dass die beanstandete Meeresfrüchte-Mischung erstens nicht gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Fassung vom 15.12.1999 (BGBl. I S. 2464 - LMKV -) und zweitens nicht gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches vom 01.09.2005 (BGBl. I S. 2205; zwischenzeitlich in der Fassung vom 24.07.2009, BGBl. I S. 2205, geändert durch VO vom 03.08.2009, BGBl. I S. 2630, - LFGB -) verstößt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 13 A 1901/11

    Verwendung der Aminosäure "Lysin" in rohen Fleischerzeugnissen zur Herstellung

    Die Klägerin hat mit der Verwendung der Aminosäure Lysin, die in der Flüssigwürzung der beanstandeten Fleischerzeugnisse enthalten gewesen ist, gegen § 6 Abs. 1 Nr. 2 LFGB in der zum Zeitpunkt der Beanstandung im Oktober 2010 geltenden Fassung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) (im Folgenden: LFGB a.F.) verstoßen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2011 - 6 A 10690/11

    Irreführende Bezeichnung eines Backerzeugnisses - "Nussecke mit Kuvertüre und

    § 39 Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs - LFGB - vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) ermächtigt nämlich die zuständige Behörde, die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die zur Beseitigung festgestellter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften erforderlich sind.
  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 4 K 2003/08

    Alle Lebensmittelzutaten, einschließlich derjenigen von Nahrungsergänzungsmitteln

    Grundlage dieses Streits ist eine unterschiedliche Auslegung bestimmter Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB, in der Fassung der Bekanntmachung v. 24.7.2009, BGBl. I, S. 2205, mit nachfolgenden Änderungen) im Hinblick auf das vorgenannte Produkt und dessen Inhaltsstoffe.
  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 4 K 3487/08

    Bezeichnung von Beta-Carotin als Vitamin A auf der Fertigpackung

    Denn aufgrund der streitigen rechtlichen Beurteilung läuft sie Gefahr, gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung v. 24.7.2009, BGBl. I, S. 2205, mit nachfolgenden Änderungen) zu verstoßen und Eingriffen der Beklagten gemäß § 39 Abs. 2 LFGB ausgesetzt zu sein.
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