Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2314   

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BGBl. I 2009 S. 2314 (https://dejure.org/2009,45304)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 31.07.2009, Seite 2314
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 18.03.2009   BT   Bund soll alleinige Zuständigkeit bei Marktstützungsmaßnahmen erhalten
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Karlsruhe, 20.01.2011 - 2 K 11/10

    Einheitliche Betriebsprämie; Rückforderung; Beihilfefähige Fläche;

    46 1.) Rechtsgrundlage des Teilaufhebungsbescheid ist § 10 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (- MOG -) in der Fassung der Neufassung vom 24.06.2005 (BGBl. I 2005, S. 1847) und der - hier maßgeblichen - Änderung durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (BGBl. I 2009, S. 2314).
  • FG Hamburg, 16.11.2015 - 4 K 100/14

    Marktordnungsrecht: Anspruch auf originäre Ausstellung einer Ausgangsbestätigung

    Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom 24.06.2005 (BGBl. I 1847) in der hier anwendbaren Fassung vom 01.08.2009 (BGBl. I 2314; Marktorganisationsgesetz - MOG) erlässt nämlich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELV; § 3 Abs. 2 MOG) - im Einvernehmen mit dem BMF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - insbesondere Vorschriften über das Verfahren für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen.
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