Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2346   

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BGBl. I 2009 S. 2346 (https://dejure.org/2009,55138)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 03.08.2009, Seite 2346
  • Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 25.03.2009   BT   Koalition und FDP wollen Parlamentskontrolle der Geheimdienste verbessern
  • 19.05.2009   BT   Öffentliche Anhörung zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste
  • 25.05.2009   BT   Ja zu besserer Geheimdienstkontrolle, aber Kritik im Detail
  • 27.05.2009   BT   Innenausschuss für Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Ihr Rechtsgedanke finde sich auch im deutschen Recht in § 6 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG vom 29. Juli 2009 [BGBl I S. 2346]) und sei vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - sowie in der Literatur anerkannt.
  • BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst;

    Nachrichtendienste des Bundes sind ausweislich der Erwähnung in § 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG), erlassen als Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346); siehe zuvor bereits § 1 Abs. 1 Satz 1 des PKGrG vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453) das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst; die Begründung des IFG-Gesetzentwurfes nimmt ebenfalls auf diese Einrichtungen Bezug (BT-Drs. 15/4493 S. 12).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 10.09

    Rechtmäßigkeit einer Unterwerfung von Ansprüchen aus einer Berufungsvereinbarung

    Daran vermag auch ihre Wortgleichheit mit § 45 Abs. 1 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl I S. 1284), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2346), nichts zu ändern.
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 11.09

    Revision aufgrund einer Berufungsvereinbarung auf Ausstattung eines Lehrstuhls

    Daran vermag auch ihre Wortgleichheit mit § 45 Abs. 1 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl I S. 1284), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2346), nichts zu ändern.
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