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   BGBl. I 2009 S. 2990   

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BGBl. I 2009 S. 2990 (https://dejure.org/2009,84664)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 14.09.2009, Seite 2990
  • Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
  • vom 26.08.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09

    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten

    Denn dem Kläger steht weder nach den landesrechtlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz - Nds. AG SchKG - vom 9. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 401) (1.) noch nach den bundesrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten - Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) - vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. August 2009 (BGBl. I S. 2990), (2.) ein Anspruch auf eine höhere als die im Bescheid des Beklagten vom 12. Februar 2008 für das Förderjahr 2008 bereits gewährte Förderung zu.
  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 276/09

    Förderung einer Schwangeren- und anerkannten

    Ebenso wenig bedarf es einer Erörterung der Frage, ob die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Förderverordnung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen erfolgende Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen freier Träger der von § 4 Abs. 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - SchKG - vom 27.7.1992 (BGBl. I, S. 1398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.8.2009 (BGBl. I, S. 2990), geforderten angemessenen öffentlichen Förderung der diesen entstandenen Personal- und Sachkosten gerecht wird.
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