Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1288   

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BGBl. I 2010 S. 1288 (https://dejure.org/2010,85324)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 13.09.2010, Seite 1288
  • Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
  • vom 05.09.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 17.05.2010   BT   Staatsvertrag zu Verteilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel
  • 11.06.2010   BT   Neue Rechtsgrundlage für Beamtenversorgungsrecht (in: Beschlüsse des Bundestages am 17. und 18. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 53 Abs. 7 Satz 4 und 5 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes - BeamtVG - vom 24. Februar 2010 (BGBl I S. 150) in der Fassung von Art. 2 des Änderungsgesetzes vom 5. September 2010 (BGBl I S. 1288).
  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 9.19

    Abschlag; Altersgeld; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Auslandseinsatz der Bundeswehr;

    Die Privilegierung dieser Gruppe von Bediensteten durch den Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Gesetz vom 5. September 2010, BGBl. I S. 1288) in Gestalt der Fiktion eines einheitlichen Beamtenverhältnisses ist dadurch gerechtfertigt, dass der abgebende Dienstherr dem Wechsel zustimmen muss und damit die Belange seiner Personalplanung durchsetzen kann.
  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 10.19

    Berechnung des Altersgeldes § 7 AltGG

    von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Gesetz vom 5. September 2010, BGBl. I S. 1288) in Gestalt der Fiktion eines einheitlichen Beamtenverhältnisses ist dadurch gerechtfertigt, dass der abgebende Dienstherr dem Wechsel zustimmen muss und damit die Belange seiner Personalplanung durchsetzen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 4 S 2640/13

    Versorgungslastenverteilung; Berücksichtigung der Abfindung bei landesinternem

    Da gleichwohl einheitliche Regelungen für eine verursachungsgerechte Verteilung der Versorgungslasten erforderlich erschienen, schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer den Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag; im Folgenden: Staatsvertrag - StV -), der gemäß seinem § 17 - nach Ratifizierung durch den Bund (Gesetz vom 05.09.2010, BGBl. I S. 1288) und die Länder (in Baden-Württemberg durch Gesetz vom 15.06.2010, GBl. S. 417) - am 01.01.2011 in Kraft getreten ist.
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