Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1460   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85287
BGBl. I 2010 S. 1460 (https://dejure.org/2010,85287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,85287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 02.11.2010, Seite 1460
  • Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
  • vom 01.11.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Köln, 06.05.2013 - 13 L 414/13

    Prüfungspflicht der Personalausweisbehörde beim Antrag auf Ausstellung eines

    Nach § 7 Abs. 3 der Personalausweisverordnung vom 1. November 2010 (BGBl I S. 1460), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 330), - PAuswV -, muss das Lichtbild die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht