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   BGBl. I 2010 S. 150   

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BGBl. I 2010 S. 150 (https://dejure.org/2010,85523)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 03.03.2010, Seite 150
  • Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
  • vom 24.02.2010

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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Dies entspricht der Regelung im Bund (vgl. § 14 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 <BGBl I S. 150>).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 85 Abs. 1 und 4 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 150), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.03.2012 (BGBl. I 2011, S. 2842), i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG in der bis zum 31.12.1991 geltenden Fassung vom 12.02.1987 (BGBl. I S. 570 ) und der Richtlinie 2000/78/EG.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), nämlich § 53 Abs. 7 Satz 4 und 5 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes - BeamtVG - vom 24. Februar 2010 (BGBl I S. 150) in der Fassung von Art. 2 des Änderungsgesetzes vom 5. September 2010 (BGBl I S. 1288).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der

    Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG - in der hier maßgeblichen und auch gegenwärtig gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) erhält die Witwe eines Beamten unter bestimmten Voraussetzungen Ruhegeld.
  • BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19

    Anerkennung einer Dienstunfallfolge; Anerkennung eines Dienstunfalls;

    Im vorliegenden Fall sind dies die Fassungen der genannten Normen des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592) - bezüglich der Beschusssituation vom 11. November 2004 - beziehungsweise in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) - bezüglich der dienstlichen Belastungssituation im Zeitraum Ende März bis Anfang Mai 2016.
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 25.15

    Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDR

    Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) in der maßgeblichen, zum Zeitpunkt des Eintritts des Klägers in den Ruhestand am 1. Dezember 2010 und - soweit hier von Bedeutung - bis heute unverändert geltenden Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) werden Versorgungsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 14.09

    Versorgungsbezüge; Geldinstitut; Rücküberweisung; Gutschrift; Soll-Stand;

    Für den geltend gemachten Anspruch ist § 52 Abs. 4 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl I S. 150) i.V.m. § 118 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2007 (BGBl I S. 3024) maßgeblich.
  • BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 6.18

    Aktivierung einer Vorschädigung; Dienstunfall; Gelegenheitsursache; Theorie der

    Für die rechtliche Beurteilung des vom BND bereits als Dienstunfall anerkannten Ereignisses vom 22. Dezember 2016 ist somit § 31 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl I S. 150) maßgeblich.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16

    Beamter; Grundsatz der Kostenneutralität; Höchstgrenzen beim Zusammentreffen

    Rechtsgrundlage für die zutreffende Entscheidung der Beklagten, den Mindestbelassungsbetrag aus der Witwenversorgung der Klägerin im streitgegenständlichen Zeitraum auf Null festzusetzen, sind die Vorschriften über das Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge in § 54 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150, gültig vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2015) mit denjenigen über die Kürzung der Versorgungsbezüge infolge Ehescheidung nach § 57 BeamtVG in der Fassung des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) (1.).
  • BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18

    Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der

    Nach dem danach maßgeblichen § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150 - BeamtVG 2010) sollen Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, in denen ein Beamter nach Vollendung des 17. Lebensjahres vor der Berufung in das Beamtenverhältnis in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zur Ernennung geführt hat.
  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug

  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 2 K 959/17

    Beamter; Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15

    Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 4 S 2640/13

    Versorgungslastenverteilung; Berücksichtigung der Abfindung bei landesinternem

  • VG Trier, 31.07.2012 - 1 K 124/12

    Fortwirkungen eines bereits gemeldeten Dienstunfallschadens

  • VG Minden, 10.12.2013 - 10 K 2966/12

    Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Beamten unter Berücksichtigung der Zeit des

  • VG München, 22.09.2017 - M 21 K 14.16

    Teilweises Ruhen von Versorgungsbezügen bei zwischenzeitlicher Tätigkeit für

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