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   BGBl. I 2010 S. 1744   

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BGBl. I 2010 S. 1744 (https://dejure.org/2010,85241)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 08.12.2010, Seite 1744
  • Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
  • vom 02.12.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 06.04.2010   BT   Benachteiligung von Eltern bei SED-Opferrente sollen entfallen
  • 03.06.2010   BT   SED-Opferrente (in: Debatten im Bundestag von Mittwoch, 16 Juni, bis Freitag, 18. Juni 2010)
  • 14.06.2010   BT   "Nachteile für SED-Opfer beseitigen"
  • 17.06.2010   BT   Verbesserungen für SED-Opfer erörtert
  • 04.10.2010   BT   Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (in: Sitzungswoche vom 4. - bis 8. Oktober 2010)
  • 06.10.2010   BT   Benachteiligung von Eltern bei der SED-Opferrente sollen entfallen
  • 07.10.2010   BT   Änderungen für politisch Verfolgte in der DDR (in: Beschlüsse des Bundestages am 7. und 8. Oktober)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Das vorlegende Oberlandesgericht ist insoweit der Ansicht, dass bei der Entscheidung über die Rehabilitierung einer Heimunterbringung infolge der Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das am 9. Dezember 2010 in Kraft getretene Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744), durch welche die Vorschrift um die Anordnung einer Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche erweitert worden ist, nicht mehr zu prüfen sei, ob sich diese Unterbringung im konkreten Fall als Freiheitsentziehung darstellte oder zumindest unter haftähnlichen Bedingungen erfolgte, weil der Gesetzgeber durch die Gesetzesänderung zum Ausdruck gebracht habe, dass jede Heimeinweisung als Freiheitsentziehung zu behandeln sei.
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Soweit das Oberlandesgericht meint, es könne nicht festgestellt werden, dass die Unterbringung der Beschwerdeführerin in dem Durchgangsheim Bad Freienwalde in den Zeiträumen vom 1. Juni 1980 bis zum 9. September 1980 und vom 30. September 1980 bis 1. Dezember 1980 mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung im Sinne von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl I S. 2264; Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG; geändert durch das Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vom 2. Dezember 2010, BGBl I S. 1744, gültig ab dem 9. Dezember 2010) unvereinbar gewesen sei, verstößt der Beschluss gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Soweit das Oberlandesgericht annimmt, es sei nicht feststellbar, dass die am 9. September 1985 erfolgte Einweisung der Beschwerdeführerin in den Jugendwerkhof Bad Köstritz aus sachfremden Gründen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl I S. 2264; Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG; geändert durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010, BGBl I S. 1744) erfolgt sei, verstößt der Beschluss gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.
  • LG Cottbus, 18.07.2016 - 36 BRH 22/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zulässigkeit eines Zweitantrages;

    In der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 06. Oktober 2010 (BT-Drs. 17/3233, S. 7) heißt es dazu unter anderem (Unterstreichung nur hier): "Die in Artikel 1 Nummer 1 vorgesehene ausdrückliche Aufnahme der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in § 2 Absatz 1 Satz 2 [StrRehaG] dient der gesetzlichen Klarstellung und Gewährleistung einer einheitlichen Anwendungspraxis.
  • KG, 29.11.2011 - 2 Ws 478/11

    Besondere Zuwendung für Haftopfer in der DDR: Vorläufige Zahlungseinstellung

    So entsprach es (bis zur Änderung des § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG durch Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a) des Vierten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 <BGBl. I S. 1744>) der herrschenden Ansicht (vgl. Senat ZOV 2010, 139 mit weit. Nachw., auch zur Gegenansicht), die sechsmonatige Freiheitsentziehung nicht anhand des § 43 StPO zu berechnen, auf den § 15 StrRehaG verweist, sondern anhand § 31 VwVfG und § 191 ZPO.
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