Gesetzgebung
BGBl. I 2010 S. 1807 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 13.12.2010, Seite 1807
- Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klima-fonds" (EKFG)
- vom 08.12.2010
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)
- 04.06.2010 BT Debatte über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken
- 23.09.2010 BT Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 30. September bis 1. Oktober 2010)
- 30.09.2010 BT Koalition plant Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"
- 01.10.2010 BT Enegiepolitik entzweit Koalition und Opposition
- 04.10.2010 BT Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 27. bis 29. Oktober 2010)
- 07.10.2010 BT Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" beschlossen (in: Beschlüsse des Bundestages vom 27. bis 29. Oktober)
- 12.10.2010 BT Anhörung zu geplantem Kernbrennstoffsteuergesetz
- 14.10.2010 BT Sachverständige begrüßen Kernbrennstoffsteuer
- 14.10.2010 BT Sachverständige begrüßen Kernbrennstoffsteuer
- 22.10.2010 BT Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zugestimmt
- 22.10.2010 BT Bundestag entscheidet über Laufzeitverlängerungen
- 22.10.2010 BT Opposition sieht sich in ihren Rechten verletzt
- 27.10.2010 BT Namentliche Abstimmungen: Energie- und Klimapolitik
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle
(d) Anlass zu einer vertieften argumentativen Auseinandersetzung bestand auch mit Blick auf den Umstand, dass der EKF bereits sehr viel früher errichtet worden und die Zielsetzung der durch ihn finanzierten Programme bereits zum damaligen Zeitpunkt festgelegt worden war, ohne dass die bereits laufenden Programme den Eintritt der Krisenfolgen verhindert oder ihre Folgen begrenzt hätten (vgl. Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" vom 8. Dezember 2010 <BGBl I S. 1807>). - BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
(3) Der Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans wird nicht dadurch berührt, dass die Veräußerungsentgelte im Jahre 2012, soweit sie nicht zur Finanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle benötigt wurden, in den Sonderfonds "Energie- und Klimafonds" überführt wurden (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" - EKFG - vom 8. Dezember 2010 <BGBl I S. 1807> in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 29. Juli 2011 <BGBl I S. 1702>).