Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1807   

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BGBl. I 2010 S. 1807 (https://dejure.org/2010,85227)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 13.12.2010, Seite 1807
  • Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klima-fonds" (EKFG)
  • vom 08.12.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 04.06.2010   BT   Debatte über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken
  • 23.09.2010   BT   Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 30. September bis 1. Oktober 2010)
  • 30.09.2010   BT   Koalition plant Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"
  • 01.10.2010   BT   Enegiepolitik entzweit Koalition und Opposition
  • 04.10.2010   BT   Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 27. bis 29. Oktober 2010)
  • 07.10.2010   BT   Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" beschlossen (in: Beschlüsse des Bundestages vom 27. bis 29. Oktober)
  • 12.10.2010   BT   Anhörung zu geplantem Kernbrennstoffsteuergesetz
  • 14.10.2010   BT   Sachverständige begrüßen Kernbrennstoffsteuer
  • 14.10.2010   BT   Sachverständige begrüßen Kernbrennstoffsteuer
  • 22.10.2010   BT   Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zugestimmt
  • 22.10.2010   BT   Bundestag entscheidet über Laufzeitverlängerungen
  • 22.10.2010   BT   Opposition sieht sich in ihren Rechten verletzt
  • 27.10.2010   BT   Namentliche Abstimmungen: Energie- und Klimapolitik
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle

    (d) Anlass zu einer vertieften argumentativen Auseinandersetzung bestand auch mit Blick auf den Umstand, dass der EKF bereits sehr viel früher errichtet worden und die Zielsetzung der durch ihn finanzierten Programme bereits zum damaligen Zeitpunkt festgelegt worden war, ohne dass die bereits laufenden Programme den Eintritt der Krisenfolgen verhindert oder ihre Folgen begrenzt hätten (vgl. Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" vom 8. Dezember 2010 <BGBl I S. 1807>).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser

    (3) Der Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans wird nicht dadurch berührt, dass die Veräußerungsentgelte im Jahre 2012, soweit sie nicht zur Finanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle benötigt wurden, in den Sonderfonds "Energie- und Klimafonds" überführt wurden (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" - EKFG - vom 8. Dezember 2010 <BGBl I S. 1807> in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 29. Juli 2011 <BGBl I S. 1702>).
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