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   BGBl. I 2010 S. 2321   

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BGBl. I 2010 S. 2321 (https://dejure.org/2010,85172)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 31.12.2010, Seite 2321
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
  • vom 21.12.2010

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Auch die Übergangsregelung des § 1 Abs. 5 Alg II-V (idF der Vierten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21.12.2010, BGBl I 2321; aufgehoben mit Wirkung vom 1.8.2016 durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 26.7.2016, BGBl I 1858) hindert vorliegend nicht die Berücksichtigung des Mindestelterngeldes, weil dessen Voraussetzungen nicht vorliegen.
  • BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvL 20/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 5 S 1 BEEG idF

    dd) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat lediglich von der Ermächtigungsgrundlage in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 SGB II Gebrauch gemacht und zu § 10 Abs. 5 BEEG durch Rechtsverordnung (Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21. Dezember 2010 <BGBl I S. 2321>) eine - begrenzte - Übergangsregelung geschaffen, die ebenfalls am 1. Januar 2011 in Kraft trat (Art. 2 der Vierten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21. Dezember 2010 <BGBl I S. 2321>).
  • SG Landshut, 07.12.2011 - S 10 AS 484/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Wegfall der

    § 1 der Alg II-V ordnet in dem mit Wirkung vom 01.01.2011 angefügten Abs. 5 an, Elterngeld in Höhe von 150, 00 EUR für jeden Lebensmonat des Kindes, der vor dem 01.01.2011 begonnen hat, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit die Leistung aufgrund einer vor dem 01.01.2011 widerrufenen Verlängerungsmöglichkeit (§ 6 Satz 2 BEEG) nachgezahlt wird (Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 21.12.2010, (BGBl. I 2010, 2321).
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