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   BGBl. I 2011 S. 2481   

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BGBl. I 2011 S. 2481 (https://dejure.org/2011,90112)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 12.12.2011, Seite 2481
  • Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
  • vom 06.12.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 07.06.2011   BT   Bundesregierung will den "Grauen Kapitalmarkt" regulieren
  • 08.06.2011   BT   Öffentliche Anhörung zum Gesetz über grauen Kapitalmarkt beschlossen
  • 30.06.2011   BT   Anhörung zum Grauen Kapitalmarkt
  • 30.06.2011   BT   Zuständigkeit für die Regulierung umstritten
  • 06.07.2011   BT   Grauer Kapitalmarkt: Zuständigkeit für Kontrollen umstritten
  • 21.09.2011   BT   Provisionen von Versicherungsvertretern sollen begrenzt werden
  • 28.09.2011   BT   Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung sollen begrenzt werden
  • 28.09.2011   BT   Kritik an "Alte-Hasen-Regelung" für Anlageberater
  • 19.10.2011   BT   Grauer Kapitalmarkt wird stärker reguliert
  • 26.10.2011   BT   Grauer Kapitalmarkt (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 26. bis 28. Oktober)

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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Dies galt nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GewO a.F. (später § 34c Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a der GewO in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011, BGBl I 2011, 2481) insbesondere für diejenigen, die als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden.
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Durch die Verwendung des Ausdrucks "Grundsätze" wird vielmehr ein Anwendungsbereich umschrieben, der jedenfalls über die spezialgesetzlich geregelten Tatbestände der Prospekthaftung - §§ 21 ff. des Gesetzes über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist - Wertpapierprospektgesetz - (WpPG) vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698) in der Fassung von Art. 6 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481, 2497), §§ 20 ff. des Gesetzes über Vermögensanlagen - Vermögensanlagengesetz - (VermAnlG) vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), § 127 Investmentgesetz (InvG) vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676) sowie die Vorläufervorschriften §§ 44 ff. Börsengesetz (BörsG) vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351) und §§ 13, 13a Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkaufsprospektG) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2749) in der Fassung von Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes - Anlegerschutzverbesserungsgesetz - (AnSVG) vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630, 2647) - hinausweist und auch die hiervon unabhängige bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne einschließt (vgl. zur zivilrechtlichen Prospekthaftung allgemein MünchKomm-BGB/Emmerich, 6. Aufl. § 311 Rn. 147, 153, 171 f.; Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 6 Rn. 1, 15 f.; Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 4. Aufl. § 45 Rn. 26, 32-45).
  • BGH, 03.06.2014 - XI ZR 147/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Stichtagsregelung hinsichtlich der

    Aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2011, 2481) sind mit Wirkung zum 1. Juni 2012 (Art. 26 Abs. 3) nunmehr Vermögensanlagen des sog. Grauen Kapitalmarkts, z.B. Anteile an geschlossenen Fonds (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG in der bis 21. Juli 2013 geltenden Fassung; jetzt erfasst durch den Verweis auf die Anteile an Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1 KAGB; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum AIFM-Umsetzungsgesetz, BT-Drucks. 17/12294, S. 310), Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (§ 2 Abs. 2b WpHG).
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie die Revision unter Bezugnahme auf die Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde in die Diskussion eingeführt hat - für Wirtschaftsprüfer, die Testate gemäß § 322 HGB erteilen, der persönliche Anwendungsbereich der (in der für den Streitfall maßgeblichen Zeit noch gültigen, inzwischen aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 - BGBl. I S. 2481 - mit Wirkung zum 1. Juni 2012 außer Kraft getretenen) Regelungen in § 13 des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) und in § 44 BörsG eröffnet ist (streitig, dagegen z.B.: MünchKommBGB/Emmerich, 6. Aufl., § 311 Rn. 158; Nobbe, WM 2013, 193, 196; Schwark in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., §§ 44, 45 BörsG Rn. 12 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; dafür z.B.: Groß, Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., §§ 44, 45 BörsG Rn. 36 f; zweifelnd Fleischer, BKR 2004, 339, 344).

    bb) Aus den aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) mit Wirkung zum 1. Juni 2012 außer Kraft getretenen § 44 BörsG und § 13 VerkProspG folgt nichts anderes.

  • VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15

    Behördeninterne Datenbank

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler nach der Gewerbeordnung unberührt bleibt, d.h., Personen, die im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG tätig werden wollen, müssen die Erlaubnisvoraussetzungen und -pflichten der Gewerbeordnung beachten (Begründung zum Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts: BT-Drs. 17/6051, S. 42).
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZR 395/21

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern: Vorrang spezialgesetzlicher

    Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2011, 2481) ist schließlich dieses Haftungsregime - abgesehen von den kurzen Sonderverjährungsfristen, die aufgehoben worden sind - im Wesentlichen inhaltsgleich in das Wertpapierprospektgesetz und das Vermögensanlagengesetz überführt worden (vgl. § 21 WpPG, § 20 VermAnlG in der Fassung vom 6. Dezember 2011) und besteht dort seither unverändert fort.

    Das gilt sonach auch, soweit mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2011, 2481) in § 25 Abs. 2 WpPG und § 20 Abs. 6 VermAnlG für etwaige konkurrierende deliktische Ansprüche die Beschränkung auf vorsätzliche und grob fahrlässige unerlaubte Handlungen entfallen ist (vgl. BT-Drucks. 17/6051, S. 37 und 47).

  • BGH, 14.07.2020 - VI ZR 208/19

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage wegen der

    Entsprechende Zulassungsvoraussetzungen wurden für Kapitalanlagenvermittler außerhalb des Geltungsbereichs des KWG erst durch die mit Art. 5 Nr. 9, Art. 26 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481, 2494, 2506) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 eingeführte Nachfolgevorschrift des § 34f GewO eingeführt.
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 94/12

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen

    bb) Aus den aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) mit Wirkung zum 1. Juni 2012 außer Kraft getretenen § 44 BörsG und § 13 des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) folgt nichts anderes.

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass nach § 47 Abs. 2 BörsG (siehe jetzt § 21 Abs. 5 Satz 2 VermAnlG und § 25 Abs. 2 WpPG) "weitergehende" Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder vorsätzlichen unerlaubten Handlungen erhoben werden konnten, unberührt blieben (vgl. im Übrigen auch Regierungsbegründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, BT-Drucks. 17/6051 S. 36).

  • BGH, 11.07.2023 - XI ZB 20/21

    Haftung eines Gründungsgesellschafters nach § 280 Abs. 1 , § 241 Abs. 2 , § 311

    Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), mit dem unter anderem das Vermögensanlagengesetz geschaffen wurde, wollte der Gesetzgeber die Regulierung in diesem Bereich fortentwickeln und die Prospekthaftung partiell verschärfen (vgl. BT-Drucks. 17/6051, S. 30).
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der

    Eine entsprechende Prospektpflicht ist erst durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geschaffen worden (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 9 Satz 3 VermVerkProspV in der ab dem 1. Juni 2012 geltenden Fassung).
  • BGH, 18.05.2021 - XI ZB 19/18

    A) Zur Darstellung der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken im Sinne

  • BGH, 22.03.2022 - XI ZB 24/20

    Darlegen der Fehlerhaftigkeit eines Prospekts i.R.d. Beteiligung an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 4 A 1616/17
  • VG Frankfurt/Main, 25.02.2013 - 9 K 3960/12

    Erlaubnis für Finanzdienstleistung; Erlaubnis für Finanzdienstleistung

  • OLG Brandenburg, 01.07.2020 - 7 U 33/19

    Voraussetzungen der Prospekthaftung anlässlich der Emission von

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 4 K 347.18
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