Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2582   

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BGBl. I 2011 S. 2582 (https://dejure.org/2011,90105)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 13.12.2011, Seite 2582
  • Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
  • vom 07.12.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 17.05.2011   BT   Bundesregierung: Unternehmen leichter sanieren
  • 18.05.2011   BT   "Sanierung von Unternehmen erleichtern"
  • 22.06.2011   BT   Experten befürworten Reform des Insolvenzrechts
  • 23.06.2011   BT   Sanierung von Unternehmen (in: Sitzungswoche vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2011)
  • 24.06.2011   BT   Öffentliche Anhörung zur geplanten Reform des Insolvenzrechts
  • 29.06.2011   BT   Experten unterstützen Reform des Insolvenzrechts
  • 30.06.2011   BT   Reform des Insolvenzrechts stellt nicht alle zufrieden
  • 25.10.2011   BT   Neue Möglichkeiten für Gläubiger und Schuldner
  • 26.10.2011   BT   Unternehmen leichter sanieren
  • 26.10.2011   BT   Erleichterte Sanierung von Unternehmen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 26. bis 28. Oktober)
  • 27.10.2011   BT   Neues Recht soll vor drohender Insolvenz bewahren

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZR 238/17

    Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten Geschäftsleiters

    Für den Schuldner bietet es nach Ansicht des Gesetzgebers einen erheblichen Anreiz, rechtzeitig den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, wenn er damit rechnen kann, auch nach der Verfahrenseröffnung nicht völlig aus der Geschäftsführung verdrängt zu werden (BT-Drucks., aaO S. 223; BT-Drucks. 17/5712, S. 39 f; ebenso Erster Bericht der Kommission für Insolvenzrecht, 1985, S. 125).

    Insbesondere soll mit Hilfe der Eigenverwaltung das Vertrauen der Geschäftspartner in die Geschäftsleitung des Schuldners und deren Sanierungskonzept nicht zerstört werden (BT-Drucks. 17/5712, S. 39).

    bb) Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582; nachfolgend ESUG) wurde die Möglichkeit der Eigenverwaltung gestärkt und ausgebaut.

    Durch § 276a Satz 1 InsO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Überwachungsorgane keine weitergehenden Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung haben sollen als in dem Fall, dass ein Insolvenzverwalter bestellt ist (BT-Drucks. 17/5712, S. 42).

    bb) Da der Gesetzgeber das Eigenverwaltungsverfahren insbesondere natürlichen Personen wie Einzelkaufleuten und freiberuflichen Unternehmern eröffnen wollte (vgl. BT-Drucks. 17/5712, S. 40), hat er sich mit der Frage der Haftung von Vertretungsorganen des Schuldners nicht im Einzelnen auseinandergesetzt.

    Dabei hat er eine Klarstellung des Inhalts vorgenommen, dass die Eigenverwaltung bei einer Gesellschaft nicht für eine bestimmte natürliche Person als Geschäftsleiter angeordnet wird, sondern die jeweilige Geschäftsleitung der insolventen Gesellschaft als ganze betrifft (BT-Drucks. 17/5712, S. 42).

    Zudem hat der Gesetzgeber unmissverständlich verlautbart, dass die Eigenverwaltung die Geschäftsleiter des Schuldners betrifft (BT-Drucks. 17/5712, S. 42).

    Bei der Ausübung ihrer Kompetenzen haben die Geschäftsleiter vorrangig auf die Belange der Gläubiger Bedacht zu nehmen (BT-Drucks. 17/5712, S. 42; Prütting/Huhn, ZIP 2002, 777, 779; Schmidt, BB 2011, 1603, 1607; Jacoby in FS Vallender, 2015, 261, 272).

    Würden die Geschäftsleiter in der Eigenverwaltung von der Haftung nach §§ 60, 61 InsO entbunden, bestünde die Gefahr, dass dieses Verfahren entgegen der Intention des Gesetzgebers, der damit den Sanierungsgedanken zu fördern sucht (vgl. BT-Drucks. 17/5712, S. 1 ff, 17 ff), gezielt im vorrangigen Interesse einer Haftungsbeschränkung beschritten wird.

    Diese Erwägung liegt auch der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung zugrunde (BT-Drucks. 17/5712, S. 19; vgl. Erster Bericht der Kommission für Insolvenzrecht, 1985, S. 125).

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 34/16

    Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können steuerlich geltend

    Der Gesetzgeber kann diesen Vorgang bei der Ausgestaltung des § 20 Abs. 2 EStG auch nicht im Blick gehabt haben, denn der Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null mit anschließendem Bezugsrechtsausschluss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens (§ 225a InsO) wurde erst durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 --ESUG-- (BGBl I 2011, 2582) mit Wirkung ab dem 01.03.2012 ermöglicht.
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    (aaa) Die mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) in die Insolvenzordnung eingefügten Bestimmungen der §§ 270a, 270b verfolgen das Ziel, dem Schuldner den Zugang zum Verfahren der Eigenverwaltung nach § 270 InsO zu erleichtern und dadurch die Sanierungschancen zu verbessern.
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2582) sind mit Wirkung vom 1. März 2012 die Bestimmungen der §§ 259a, 259b InsO eingeführt worden.

    Weitergehenden Vorschlägen, eine materielle Ausschlussfrist für im Insolvenzverfahren nicht angemeldete Forderungen zu schaffen, ist der Gesetzgeber nicht gefolgt, weil eine Ausschlussfrist aus verfassungsrechtlichen Gründen mit der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung verbunden sein müsse und die vergleichbare Ausschlussfrist des § 14 GesO zu zahlreichen und langwierigen Streitigkeiten über die Frage des Verschuldens bei der Fristversäumnis geführt habe (vgl. BT-Drucks. 17/5712, S. 37; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO Rn. 11).

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    aa) Die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Sachwalters ist durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) eingeführt worden.

    Um eine solche Vorentscheidung gegen die Eigenverwaltung zu vermeiden, solle künftig allenfalls ein vorläufiger Sachwalter mit nur den Befugnissen bestellt werden, die auch dem endgültigen Sachwalter im eröffneten Verfahren zustehen (BT-Drucks. 17/5712 S. 39 rechte Spalte).

    Dem entspricht die bereits angesprochene Gesetzesbegründung, wonach allenfalls ein vorläufiger Sachwalter mit den Befugnissen bestellt werden soll, die dem Sachwalter bei der Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren zustehen (BT-Drucks. 17/5712 S. 39 rechte Spalte).

    Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der auf den vorläufigen Sachwalter die Vorschriften über den Sachwalter entsprechend angewandt wissen wollte (BT-Drucks. 17/5712 S. 39).

    Dieser sollte nicht mehr von einem frühzeitigen Insolvenzantrag mit Antrag auf Eigenverwaltung dadurch abgeschreckt werden, dass er damit rechnen muss, dass das Gericht seinen Antrag auf Eigenverwaltung ablehnt, einen Insolvenzverwalter bestellt und ein Insolvenzverfahren eröffnet (vgl. BT-Drucks. 17/5712, S. 39 f).

  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 167/16

    Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Begründung von

    aa) Die mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) in die Insolvenzordnung eingefügten Bestimmungen der §§ 270a, 270b verfolgen das Ziel, dem Schuldner den Zugang zum Verfahren der Eigenverwaltung nach § 270 InsO zu erleichtern und dadurch die Sanierungschancen zu verbessern.

    Durch den Verzicht auf ein allgemeines Verfügungsverbot und auf die Bestellung eines mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalters soll vermieden werden, dass der Schuldner im Eröffnungsverfahren die Kontrolle über sein Unternehmen verliert und das Vertrauen der Geschäftspartner in die Geschäftsleitung des Schuldners und deren Sanierungskonzept zerstört wird (BT-Drucks. 17/5712, S. 2, 39).

    Für Schuldner, die noch nicht zahlungsunfähig sind, stellt § 270b InsO mit dem so genannten Schutzschirmverfahren ein eigenständiges Verfahren zur Vorbereitung einer Sanierung zur Verfügung, in dem für einen begrenzten Zeitraum das Vermögen des Schuldners dem unbegrenzten Zugriff seiner Gläubiger entzogen ist (BT-Drucks. 17/5712, S. 40).

    Sie wurde erst auf Vorschlag des Rechtsausschusses eingefügt (BT-Drucks. 17/7511, S. 20).

    Dem Schuldner solle die Möglichkeit eröffnet werden, über eine Anordnung des Gerichts gewissermaßen in die Rechtsstellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters einzurücken (BT-Drucks. 17/7511, S. 37).

    Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen schlug der Bundesrat aber im Blick auf die vorgesehenen neuen Regelungen in den §§ 270a, 270b InsO vor, die Vorschrift des § 55 Abs. 4 InsO zu ergänzen und die dort vorgesehene Rechtsfolge auch auf Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis zu erstrecken, die während eines Eröffnungsverfahrens nach § 270a InsO begründet worden sind, sei es durch den Schuldner allein, durch den Schuldner mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters oder durch den vorläufigen Sachwalter (BT-Drucks. 17/5712, S. 52).

    Die Bundesregierung sprach sich in ihrer Gegenäußerung jedoch gegen die vorgeschlagene Ergänzung aus (BT-Drucks. 17/5712, S. 67 f).

  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 114/15

    Anordnung des Schutzschirmverfahrens für eine insolvente GmbH: Begründung von

    Der eigenverwaltende Schuldner hat die Wahl, ob er sich bei Gericht Einzelermächtigungen zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erteilen oder aber sich mit einer globalen Ermächtigung ausstatten lässt (BT-Drucks. 17/7511, S. 37).

    Eine Ermächtigung, bei der es in das Ermessen des Schuldners gestellt wird zu bestimmen, wozu er ermächtigt sein soll, kommt sowohl im Hinblick auf die dargelegte Entstehungsgeschichte (BT-Drucks. 17/7511, aaO) als auch deshalb nicht in Betracht, weil derartige Ermächtigungen selbst beim vorläufigen Verwalter nicht zulässig sind (BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01, BGHZ 151, 353, 366f; vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 22).

    Hat sich der Schuldner aber - wie hier - mit der globalen Ermächtigung ausstatten lassen, steht er grundsätzlich einem starken vorläufigen Insolvenzverwalter gleich (BT-Drucks. 17/7511, aaO).

    Gleichzeitig sollte die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters auf die Überwachungsfunktion begrenzt werden (BT-Drucks. 17/7511, S. 37).

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    In Fortführung dieser Überlegungen hat der Gesetzgeber durch Änderungen des § 253 InsO im Rahmen des am 1. März 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (ESUG; BGBl. 2011 I. S. 2582) die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans "moderat" beschränkt, "ohne berechtigten Anliegen den gebotenen Rechtsschutz" verwehren zu wollen (BT-Drucks. 17/5712 S. 35).
  • BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung

    Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl I S. 2582 ff) hat an diesem Rechtszustand nichts geändert.

    Es geht darum, Zweifel an der Zulässigkeit verfahrensleitender Insolvenzpläne zu beseitigen, die das Verfahren nicht beenden, sondern nur Teilaspekte des Verfahrens regeln (BT-Drucks. 17/5712, S. 53 f, 68; 17/7511, S. 35).

  • BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18

    Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines

    Die bekannten Gefahren der Eigenverwaltung haben den Gesetzgeber nicht davon abgehalten, mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) Hindernisse auf dem Weg zur Eigenverwaltung auszuräumen (vgl. RegE, BT-Drucks. 17/5712, S. 38).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 45/16

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 157/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren zur Sanierungsvorbereitung und Verfahrensaufhebung

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

  • BFH, 15.12.2016 - V R 14/16

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

  • BGH, 26.11.2019 - II ZB 21/17

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Satzungsänderung im Fall der Verwertung der

  • BGH, 17.09.2014 - IX ZB 26/14

    Rechtsbeschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans

  • BGH, 16.11.2017 - IX ZR 260/15

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer

  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

  • BGH, 08.04.2020 - II ZB 3/19

    GmbH in Insolvenz: Fortbestand bei entsprechender Möglichkeit im Insolvenzplan;

  • BVerfG, 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13

    Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12

    Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch;

  • FG Nürnberg, 28.03.2018 - 2 K 1105/15

    Die bei der Vorbereitung einer Sanierung entstandene Umsatzsteuer als

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 43/18

    Steuerbarkeit des Entzugs von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null

  • BGH, 05.05.2022 - IX ZR 140/21

    Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, wandeln sich erst mit

  • LG Duisburg, 29.11.2012 - 7 T 185/12

    Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen;

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

  • OLG München, 14.05.2018 - 31 Wx 122/18

    Einberufungsverlangen einer Aktionärsminderheit

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 22 Sa 61/14

    Nachteilsausgleich - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für

  • BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Flugpreisen von einem insolventen Flugunternehmen

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 77/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren für eine Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der

  • BGH, 27.01.2022 - IX ZB 41/21

    Anfechtung der Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung durch Bestellung eines

  • OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 7 W 118/14

    Zulässigkeit der Verschmelzung auf einen insolventen Rechtsträger

  • BGH, 10.06.2020 - AnwZ (Brfg) 1/20

    Erteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung eines zugelassenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1996/21
  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 10 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

  • AG Essen, 02.01.2015 - 163 IN 199/14

    Höchstpersönlichkeit der Erklärung, Unzulässigkeit einer Vertretung

  • BGH, 05.05.2022 - IX ZR 147/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Flugpreisen von einem insolventen Flugunternehmen

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 79/10

    Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsweg für Vergütungsansprüche des

  • LG Wuppertal, 18.05.2016 - 16 T 116/16

    Ausschluss der sofortigen Beschwerde in Fällen einer unwesentlichen

  • LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18

    Eröffnungsantrag als Eigenantrag des Schuldners

  • OLG Stuttgart, 10.12.2014 - 4 U 129/14

    Insolvenzverfahren: Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile auf

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • LG Köln, 04.07.2014 - 16 O 575/13

    Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - und ihre Insolvenzanfechtung

  • OLG Köln, 03.11.2014 - 2 U 82/14

    Entstehung von Masseverbindlichkeiten aufgrund Rechtshandlungen des

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 119/10

    Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit der Festsetzung der Vergütung des

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 137/11

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage über die Festsetzbarkeit der Vergütung

  • LG Freiburg, 30.10.2015 - 3 T 194/15

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Bestimmung der Regelvergütung; Gewährung

  • AG Ludwigshafen, 10.04.2015 - 3f IN 27/14

    Insolvenzverfahren: Zuständiges Rechtspflegeorgan für die Schlussrechnungsprüfung

  • AG Frankfurt/Oder, 14.08.2019 - 412 Cs 72/19
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 210/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage über die Festsetzbarkeit der Vergütung

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 63/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage über die Festsetzbarkeit der Vergütung

  • AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12

    Aufhebung der Eigenverwaltung mangels Berichtigung der unstreitigen fälligen

  • LG Wuppertal, 25.03.2014 - 16 T 53/14

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • LG Kleve, 04.04.2013 - 4 T 32/13

    Insolvenz; Insolvenzeröffnungsverfahren; vorläufiger Gläubigerausschuss;

  • LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12

    Obliegenheitsverletzung Unrichtige Rechtsmittelbelehrung Versagung der

  • LG Hamburg, 24.04.2015 - 303 O 236/14

    Vorliegen eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückerstattungsanspruchs

  • AG Köln, 13.11.2012 - 71 IN 109/12

    Bestimung der Vergütung eines vorläufigen Sachwalters

  • AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Zuschläge auf die Vergütung

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 13.05.2015 - 3 Ca 1714/14

    Schadensersatz wegen unterlassener Zielvereinbarung - Abgrenzung von

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