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   BGBl. I 2011 S. 2796   

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BGBl. I 2011 S. 2796 (https://dejure.org/2011,90083)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 21.12.2011, Seite 2796
  • Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2012 - PKHB 2012)
  • vom 07.12.2011
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - L 6 U 58/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage ohne

    Abzusetzen hiervon ist nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a) ZPO i.V.m. der PKH-Bekanntmachung 2012 vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I, 2796) zunächst ein Grundfreibetrag i.H.v. 411, 00 EUR.
  • BSG, 23.04.2012 - B 13 R 47/12 B
    Hiervon sind ein Freibetrag in Höhe von 411 Euro (§ 115 Abs. 1 S 3 Nr. 2 Buchst a ZPO iVm Nr. 2 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2012 vom 7.12.2011, BGBl I 2796), die Kosten der Unterkunft in Höhe von monatlich 490 Euro (§ 115 Abs. 1 S 3 Nr. 4 ZPO) sowie besondere Belastungen für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens in Höhe von monatlich 105 Euro (§ 115 Abs. 1 S 3 Nr. 4 ZPO) in Abzug zu bringen.
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