Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2983   

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BGBl. I 2011 S. 2983 (https://dejure.org/2011,90063)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 28.12.2011, Seite 2983
  • Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)
  • vom 22.12.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 14.09.2011   BT   Regierung will für mehr Landärzte sorgen - Erste Lesung am 23. September
  • 15.09.2011   BT   GKV-Versorgungsstrukturgesetz (in: Sitzungswoche vom Mittwoch, 21. September, bis Freitag, 23. September 2011)
  • 15.09.2011   BT   Regierung will für mehr Landärzte sorgen
  • 23.09.2011   BT   Zuschläge sollen die Landflucht der Ärzte stoppen
  • 11.10.2011   BT   Reform der ärztlichen Versorgung bleibt umstritten
  • 17.10.2011   BT   Öffentliche Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz
  • 19.10.2011   BT   Regierung lehnt Ländervorschläge zum Abbau ärztlicher Überversorgung im Wesentlichen ab
  • 19.10.2011   BT   Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz auch zu Änderungsanträgen der Koalition - Neuerungen unter anderem bei elektronischer Gesundheitskarte und Haushaltshilfen
  • 19.10.2011   BT   Experten über Landärzte-Gesetz der Bundesregierung uneins
  • 28.11.2011   BT   Die Landarzt-Praxis soll attraktiver werden
  • 28.11.2011   BT   Ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen (in: Sitzungswoche vom 22. November bis 2. Dezember 2011)
  • 30.11.2011   BT   Weg für Versorgungsstrukturgesetz ist frei
  • 01.12.2011   BT   Bundestag setzt finanzielle Anreize für Landärzte
  • 01.12.2011   BT   Ärztliche Versorgung auf dem Land (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember)
  • 21.12.2011   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2011
 
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Wird zitiert von ... (268)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Eine Entsprechung finde dies in der durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) vom 22.12.2011 (BGBl I 2983) zum 1.1.2012 mit § 95 Abs. 9b SGB V iVm § 32b Abs. 5 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) eingeführten Möglichkeit der "(Rück-)Umwandlung" einer Angestelltenstelle in eine Zulassung.

    Davon, dass die gesetzlichen Vorgaben durch § 21 Abs. 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie idF vom 20.12.2012 zutreffend umgesetzt wurden, geht aber auch der GBA - aus Sicht des Senats zu Recht und insoweit auch in Übereinstimmung mit der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drucks 17/6906 S 72 zu Nr. 31 Buchst f) - nicht mehr aus.

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Die zugrunde liegende Änderung des § 137c SGB V und Einfügung der Regelung des § 137e SGB V durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Art. 1 Nr. 54 und Nr. 56 GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG - vom 22.12.2011, BGBl I 2983) hat insofern an der bisherigen Grundkonzeption nichts geändert.

    cc) Zweck der Ausrichtung der Leistungsansprüche der Versicherten am Qualitätsgebot ist es, im Interesse des Patientenschutzes und des effektiven Einsatzes der Mittel der Beitragszahler zu gewährleisten, dass eine nicht ausreichend erprobte Methode nicht zulasten der KKn abgerechnet werden darf (vgl BSG Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - Juris RdNr 21 = USK 2007-25 - Polyglobin, zustimmend BVerfG Beschluss vom 30.6.2008 - 1 BvR 1665/07 - SozR 4-2500 § 31 Nr. 17 RdNr 10 und Gesetzesbegründung im Entwurf der Bundesregierung eines GKV-VStG, BR-Drucks 456/11 S 74, zum Off-Label-Use von Arzneimitteln; BSG SozR 4-2500 § 18 Nr. 8 RdNr 21 zur Reichweite der grundrechtsorientierten Auslegung; BSGE 115, 95 = SozR 4-2500 § 2 Nr. 4, RdNr 22; zum effizienten Einsatz der der GKV zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, indem nur wirksame Leistungen auf Kosten der GKV erbracht werden sollen, vgl Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen , BT-Drucks 11/2237 S 157 zu Artikel 1 ) .

    So eröffnet die Regelung der Erprobungsrichtlinien (vgl § 137e SGB V) des GBA den Versicherten - bei überschießender Nachfrage im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens der KKn (vgl näher BSG Urteil vom 24.4.2018 - B 1 KR 13/16 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) - die Möglichkeit, trotz zur Verfügung stehender qualitätsgerechter Leistungen an der Anwendung nicht dem allgemeinen Erkenntnisstand entsprechender Methoden zulasten der GKV teilzunehmen, um innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potential zeitlich begrenzt zwecks Erkenntnisgewinns zum Nutzen der Gesamtheit der Versicherten und Beitragszahler unter strukturierten Bedingungen zu erproben (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung eines GKV-VStG, BT-Drucks 17/6906 S 87 zu Nr. 56 ; Hauck, GesR 2014, 257, 261) .

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, in § 13 Abs. 3a SGB V Regelungen aufzunehmen entsprechend § 42a Abs. 2 S 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über den Fristbeginn ("Eingang der vollständigen Unterlagen"; hierauf dennoch abstellend zB LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 24.2.2016 - L 9 KR 412/15 B ER - Juris RdNr 11) oder entsprechend § 32 Abs. 1a S 3 und 4 SGB V (eingefügt mit Wirkung zum 1.1.2012 durch Art. 1 Nr. 5 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.2011, BGBl I 2983) .

    Die Nichtübernahme solcher Regelungen in § 13 Abs. 3a SGB V dient dazu, eine zügige Bescheidung der Anträge im Interesse der betroffenen Versicherten zu erreichen (BT-Drucks 17/6906 S 54; zutreffend Bayerisches LSG Urteil vom 12.1.2017 - L 4 KR 295/14 - Juris RdNr 56; vgl insgesamt BSG Urteil vom 11.7.2017 - B 1 KR 26/16 R - Juris RdNr 27 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

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