Gesetzgebung
BGBl. I 2011 S. 338 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 11.03.2011, Seite 338
- Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes
- vom 07.03.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 18.01.2011 BT Eichgesetz wird an EU-Recht angepasst
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13
Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung; …
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Bescheids ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (8. März 2012), mithin das Aufenthaltsgesetz in der Fassung des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl I S. 2258, AufenthG) und das Verwaltungskostengesetz vom 23. Juni 1970 in der Fassung des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl I S. 338, VwKostG). - BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12
Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Nr. 14 der Anlage zu § 1 Abs. 3 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vom 21. August 2009 (BGBl I S. 2870, geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 7. März 2011, BGBl I S. 338) sowie nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO das Bundesverwaltungsgericht als erstinstanzlich zuständiges Gericht der Hauptsache entscheidet, ist statthaft.Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 26. Januar 2011, in dem zu einer geplanten Änderung von § 2 Abs. 2 EnLAG Stellung genommen wurde, hat ausdrücklich betont, dass das Energieleitungsausbaugesetz "eine abschließende Regelung hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene" treffe (BTDrucks 17/4559 S. 6).
- BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19
Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung; …
Die im Hinblick auf Art. 72 Abs. 2 GG geäußerten Bedenken (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Gesetzgebungskompetenz für das Energieleitungsausbaugesetz, 11. Januar 2010, Deutscher Bundestag WD 3 - 451/09;… dazu Lecheler, in: Steinbach/Franke, Kommentar zum Netzausbau, 2. Aufl. 2017, Teil 2 EnLAG Rn. 89 f. und 94 ff.) betreffen die Fassung des EnLAG vor dem Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) und können jedenfalls gegen spätere Fassungen des EnLAG nicht in Stellung gebracht werden.
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 2 EnLAG bestehen jedenfalls bezüglich der hier maßgeblichen Fassung durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) nicht. - BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16
Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse; …
Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 EnLAG in der am 29. Dezember 2015 geltenden Fassung vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338), ist im Falle eines Neubaus auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde bei den Vorhaben nach § 2 Abs. 1 EnLAG unter bestimmten Voraussetzungen eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu errichten und zu betreiben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14
Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für …
Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 26. Januar 2011, in dem zu einer geplanten Änderung von § 2 Abs. 2 EnLAG Stellung genommen wurde, hat ausdrücklich betont, dass das Energieleitungsausbaugesetz "eine abschließende Regelung hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene" treffe (BT-Drs. 17/4559, S. 6). - BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18
380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung; …
Der Senat hat im Parallelverfahren der Stadt Einbeck (4 A 1.18 ) entschieden (BVerwG…, Urteil vom 3. April 2019 Rn. 38 ff. ), dass die hier noch anwendbare Vorschrift § 2 Abs. 2 EnLAG in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2011, BGBl. I S. 338; im Folgenden: EnLAG a.F.) abschließend regelte, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 95) die Planfeststellungsbehörde bei einem Pilotverfahren nach § 2 Abs. 1 EnLAG a.F. vom Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb eines Erdkabels gegen dessen Willen verlangen kann. - BVerwG, 03.04.2019 - 4 A 1.18
"Freihaltebelang"; 380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; …
Das am 18. Dezember 2013 beantragte Planfeststellungsverfahren war nach § 2 Abs. 4 Satz 1 EnLAG nach den bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Vorschriften zu Ende zu führen (im Folgenden EnLAG a.F., zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2011 - BGBl. I S. 338). - VG Berlin, 10.07.2014 - 2 K 232.14
Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gebührenerhebung …
Die Auslagenfestsetzung durch die Beklagte ist auch nicht durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG in der zur Zeit der Aufwendung der zu erstattenden Beträge maßgeblichen (vgl. § 11 Abs. 2 VwKostG) - vom 12. März 2011 bis zum 11. Dezember 2012 geltenden - Fassung des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) gerechtfertigt.