Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2563   

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BGBl. I 2011 S. 2563 (https://dejure.org/2011,90100)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 13.12.2011, Seite 2563
  • Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
  • vom 06.12.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 27.09.2011   BT   Bund entlastet Kommunen finanziell
  • 24.10.2011   BT   Regierung will Finanzlage der Kommunen verbessern
  • 26.10.2011   BT   Finanzkraft der Kommunen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 26. bis 28. Oktober)
  • 27.10.2011   BT   Bund finanziert schrittweise Grundsicherung im Alter
  • 25.09.2012   BT   Bund will Länder und Kommunen entlasten
  • 26.09.2012   BT   Bundesregierung will Länder bei Ausgaben für Grundsicherung entlasten
  • 28.09.2012   BT   Streit um Urheberschaft der kommunalen Entlastung
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 22.05.2018 - 1 BvR 1728/12

    Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt für die

    Während der bis dahin in § 365 SGB III vorgesehene Defizitausgleich durch Mittel des Bundes mit Ablauf des Jahres 2006 abgeschafft wurde, erhielt die Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahre 2007 einen zweckungebundenen Zuschuss aus Bundesmitteln (§ 363 Abs. 1 SGB III in der Fassung des Art. 7 Nr. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29. Juni 2006 <BGBl I S. 1402>; für 2012 geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vom 6. Dezember 2011 <BGBl I S. 2563>).
  • VG Würzburg, 12.12.2013 - W 3 K 13.217

    Zuständiger Leistungsträger für die Unterbringung einer behinderten 31-jährigen

    Dies hat die Klägerin dem Beklagten mit Schreiben vom 15. Februar 2012 angezeigt, darauf hingewiesen, dass ... B. dem Personenkreis nach § 53 Abs. 1 bis Abs. 4 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Art. 1 des Gesetzes vom 27.12.2003, BGBl. I, S. 3022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2563) - SGB XII - angehört, darauf aufmerksam gemacht, dass die Eingliederungshilfe das Ziel hat, dem behinderten Menschen im Rahmen der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft auch das Leben in der familiären Gemeinschaft mit dem eigenen Kind zu ermöglichen und um Prüfung gebeten, ob die Kosten für ... B. übernommen werden können.
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