Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1421   

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BGBl. I 2012 S. 1421 (https://dejure.org/2012,92072)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 29.06.2012, Seite 1421
  • Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
  • vom 27.06.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 24.01.2012   BT   Regierung will Eisenbahngesetz ändern
  • 27.02.2012   BT   Sicherheitsanforderungen an Eisenbahnfahrzeuge (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 27. Februar bis 2. März)
  • 29.02.2012   BT   Verantwortung für Sicherheit von Bahnfahrzeugen soll bei den Herstellern liegen
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG München, 29.10.2015 - M 24 K 14.5832

    Anordnung der Ermittlung der Schallemissionen

    Mit Gesetz vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1241) wurde § 4 Abs. 2 AEG zu § 4 Abs. 5 AEG (der dem heutigen § 4 Abs. 6 AEG entspricht), wobei Absatz 5 redaktionell ohne inhaltliche Änderung angepasst wurde (vgl. BT-Drs. 17/8364, S.8).
  • VG Mainz, 15.08.2012 - 3 K 945/11

    Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Rechtsgrundlage für die begehrte Genehmigung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist § 6 Abs. 2 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Art. 1 des siebten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421).
  • VG München, 29.10.2015 - M 24 K 15.153

    Abstellanlage als ortsfeste Einrichtung

    Mit Gesetz vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1241) wurde § 4 Abs. 2 AEG zu § 4 Abs. 5 AEG (der dem heutigen § 4 Abs. 6 AEG entspricht), wobei Absatz 5 redaktionell ohne inhaltliche Änderung angepasst wurde (vgl. BT-Drs. 17/8364, S.8).
  • VG Köln, 25.10.2012 - 13 K 4740/09

    Beurteilung der positiven Ausweisung eines Standorts für Windkraftanlagen nach

    Das Vorhaben der Klägerin ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421), - BImSchG - genehmigungspflichtig.
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