Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1504   

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BGBl. I 2012 S. 1504 (https://dejure.org/2012,92053)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 18.07.2012, Seite 1504
  • Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
  • vom 12.07.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 14.03.2012   BT   Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz (in: Vorschau auf die Sitzungen vom 21. bis 23. März)
  • 19.03.2012   BT   Bundestag berät über Neuregelung der Organspende
  • 22.03.2012   BT   Fraktionen wollen gemeinsam "Entscheidungslösung" bei Organspende einführen
  • 22.03.2012   BT   Bundestag will Bereitschaft zur Organspende steigern
  • 14.05.2012   BT   Bundestag stimmt über neue Organspende-Regelung ab
  • 16.05.2012   BT   Transplantationsgesetz (in: Wahl-Rechtsschutz, Organspenden, Flughafen)
  • 16.05.2012   BT   Bürger sollen Organspendeerklärung abgeben (in: Die Beschlüsse des Bundestages und 24. und 25. Mai)
  • 23.05.2012   BT   Organ-Lebendspender sollen bessergestellt werden
  • 25.05.2012   BT   Bürger werden zur Organspendebereitschaft befragt
  • 21.12.2012   BT   Organspenden (in: Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2012)
  • 10.09.2013   BT   Bundestag beschließt in vier Jahren 553 Gesetze
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Aachen, 28.07.2015 - S 13 KR 157/15

    Beanspruchung von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne

    § 291a Abs. 6 S 1 und 2 SGB V eröffnet dem Versicherten lediglich die Möglichkeit, das Löschen der Daten nach § 291a Abs. 2 S 1 Nr. 1 SGB V (ärztliche Verordnungen) zu verlangen oder eigenständig vorzunehmen (vgl § 291a Abs. 6 S 2 SGB V, eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 Buchst f Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12.7.2012, BGBl I 1504 mWv 1.11.2012).
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