Gesetzgebung
BGBl. I 2012 S. 2474 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 13.12.2012, Seite 2474
- Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
- vom 05.12.2012
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)
- 20.09.2012 BT Geringfügige Beschäftigung (in: Sitzungswoche vom 26. bis 28. September 2012)
- 05.10.2012 BT Koalitionsfraktionen wollen Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs erhöhen
- 08.10.2012 BT Ausschuss für Arbeit und Soziales lädt zu Expertenanhörungen
- 17.10.2012 BT Von der Leyen: Kürzung im Sozialetat ist Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
- 19.10.2012 BT Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes (in: Minijobs, Praxisgebühr, Schweiz, Sorgerecht)
- 22.10.2012 BT Experten beraten über Zukunft von Minijobbern
- 22.10.2012 BT Höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs umstritten
- 23.10.2012 BT Verdienstgrenzen für Minijobber sollen steigen
- 24.10.2012 BT Mehr Geld für Minijobber: Sozialausschuss stimmt für Koalitionsentwurf
- 25.10.2012 BT Parlament hebt Verdienstgrenzen für Minijobs an
- 25.10.2012 BT Die Beschlüsse des Bundestages am 25. Oktober
Wird zitiert von ... (32)
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2020 - L 4 KR 2701/17
Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Einkommensgrenze - …
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V in der im Jahr 2014 geltenden Fassung des Art. 3 Nr. 2 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2474) sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern versichert (Familienversicherung), wenn diese Familienangehörigen (1.) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, (2.) nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 SGB V oder nicht freiwillig versichert sind, (3.) nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, wobei die Versicherungsfreiheit nach § 7 SGB V außer Betracht bleibt, (4.) nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und (5.) kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a SGB IV beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450, 00 EUR. - BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R
Kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug …
Bei einer Vollrente betrug die Hinzuverdienstgrenze, bei deren Überschreiten lediglich Anspruch auf eine Teilrente bestand (§ 42 Abs. 1 SGB VI) , im streitigen Zeitraum 450 Euro monatlich (§ 34 Abs. 2 und 3 SGB VI idF durch Gesetz vom 5.12.2012 - BGBl I 2474) .Versicherte konnten nach § 34 Abs. 2 SGB VI (idF des Gesetzes vom 5.12.2012, BGBl I 2474 mW bis zum 30.6.2017) , soweit sie eine Teilrente beziehen wollten, zwischen den Rentenquoten in Höhe von einem Drittel, der Hälfte und zwei Dritteln der Vollrente wählen; sie mussten jedoch - soweit sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten - die jeweils maßgebende Hinzuverdienstgrenze nach § 34 Abs. 2 und 3 SGB VI (idF bis 30.6.2017) für vorgezogene Altersrenten beachten (vgl dazu Winter, rv 2000, 164 f) .
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
Weder der Tatbestand einer Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung (vgl § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der Fassung des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, bzw ab 1.1.2013 idF des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012, BGBl I 2474) noch derjenige wegen unständiger Beschäftigung (vgl § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III) sind erfüllt.
- BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit …
Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die unter 400 Euro bzw heute 450 Euro (vgl § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV idF des Gesetzes vom 5.12.2012, BGBl I 2474) liegen, schließen deshalb eine Erwerbsmäßigkeit nicht aus. - LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
"Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig
Nach § 8 Abs. 1 SGB IV in der bis 31. Dezember 2018 geltenden Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2474) liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn (1.) das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450, 00 EUR nicht übersteigt, (2.) die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450, 00 EUR im Monat übersteigt. - BSG, 06.09.2017 - B 13 R 4/17 R
Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Möglichkeit der Beitragserstattung vor …
Die einzig in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für die von dem Kläger begehrte Erstattung rechtmäßig gezahlter Beiträge zur gesetzlichen RV ist § 210 SGB VI in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012 (BGBl I 2474) . - LSG Baden-Württemberg, 29.04.2022 - L 4 KR 581/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Anästhesist - Konsiliararztvertrag mit …
Nach § 8 Abs. 1 SGB IV (in der hier anzuwendenden, bis 31. Dezember 2018 geltenden Fassung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012, BGBl. I, S. 2474) lag eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn entweder das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450, 00 EUR nicht übersteigt (Nr. 1, sog. Entgeltgeringfügigkeit) oder aber die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450, 00 EUR im Monat übersteigt (Nr. 2, sog. Zeitgeringfügigkeit). - LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 903/15
Keine Vermeidung der Sozialversicherungspflicht durch das Outsourcing von …
aa) Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 [BGBl. I, S. 4621) bzw. EUR 450, 00 (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der seit 1. Januar 2013 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 2 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 [BGBl. I, S. 2474]). - LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13
Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden
Auch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) vom 03.05.2006 (BGBl. I S. 1138 - zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 05.12.2012, BGBl. I S. 2474) enthält kein vom SGB X abweichendes Recht; entsprechende Regelungen wären ohnehin mit den Ermächtigungsnormen § 28 n, § 28 d Abs. 9 SGB IV nicht zu vereinbaren. - BSG, 19.10.2021 - B 12 R 10/20 R
Unterliegt eine in einem Klinikum versicherungspflichtig beschäftigte Ärztin in …
die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 SGB IV idF des Gesetzes vom 5.12.2012, BGBl I 2474, mWv 1.1.2013) . - LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 BA 732/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarnotarzt im Bereich der …
- BSG, 19.10.2021 - B 12 R 9/20 R
Unterliegt ein Arzt, der neben seiner versicherungspflichtigen …
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18
Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - abhängige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - L 22 R 588/15
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin - …
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2019 - L 10 R 1323/19
Rücknahme eines Antrages auf Befreiung von der in einer geringfügigen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 268/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer - …
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst …
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 4 R 4791/15
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Krankenpfleger in einem …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 10 R 2524/17
Sozialversicherung (hier: Kranken- und Pflegeversicherung) - Voraussetzung für …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 4 R 2333/17
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Transportfahrer mit eigenem LKW - …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
Sozialversicherungspflicht - Rund-um-Pflege-Assistent eines an einer schweren …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - L 16 R 458/14
Hinzuverdienst - Wertguthaben - Altersteilzeit - Beendigung der Beschäftigung
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - L 2 R 368/19
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2020 - L 5 R 2992/18
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen für …
- SG Landshut, 13.07.2018 - S 2 R 1024/16
Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei Rente wegen Erwerbsminderung
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 3 BA 76/18
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 R 674/17
- BSG, 11.10.2013 - B 13 R 210/13 B
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1346/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.06.2020 - L 3 R 198/19
Rentenversicherung (R) Zur Erstattung von überzahlter Rente wegen teilweiser …
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 BA 38/18