Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 2745   

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BGBl. I 2012 S. 2745 (https://dejure.org/2012,91866)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 27.12.2012, Seite 2745
  • Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes
  • vom 20.12.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 24.10.2012   BT   Regierung will Gesetz über Ausländerzentralregister ändern
  • 08.11.2012   BT   Ausländerzentralregister-Gesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. November)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 27.04.2020 - 33 K 395.19
    Dies gilt gleicher Maßen für das nationale Ausländerzentralregister, in dem zwar grundsätzlich Daten von Unionsbürgern gespeichert werden dürfen (so bereits OVG Münster, Urteil vom 24. Juni 2009 - 17 A 805/03 -, AuAS 2010, 18 = juris, zur damaligen Rechtslage), nach § 3 Abs. 4 AZRG in der - zunächst als § 3 Satz 2 AZRG - seit dem 1. September 2013 geltenden Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2745) jedoch nicht die hier allein im Raum stehenden Lichtbilder und Fingerabdrücke.
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