Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1346   

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BGBl. I 2012 S. 1346 (https://dejure.org/2012,92092)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 22.06.2012, Seite 1346
  • Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
  • vom 19.06.2012

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12

    Verkehrsrecht

    Soweit die Klägerin zur Stützung ihrer Auffassung auf den Wortlaut des § 16 Abs. 1 lit. b der Durchführungsverordnung zur Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Januar 2013 (BGBl. I S. 35), verweist, wonach im örtlichen Fahrlehrerregister bei Erlaubnissen und Anerkennungen von juristischen Personen und Behörden für die Zwecke des § 38 FahrlG Name oder Bezeichnung und Anschrift sowie zusätzlich bei juristischen Personen die nach Gesetz, Vertrag oder Satzung zur Vertretung berechtigten Personen einzutragen sind, ist dem nicht zu folgen.
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