Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1878   

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BGBl. I 2012 S. 1878 (https://dejure.org/2012,91995)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 17.09.2012, Seite 1878
  • Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
  • vom 10.09.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 08.04.2010   BT   Bundesrat will Bezug von Elterngeld vereinfachen
  • 13.04.2012   BT   Vereinfachungen beim Elterngeld sind nicht einfach
  • 07.05.2012   BT   Berechnung des Elterngeldes stellt Behörden vor große Schwierigkeiten
  • 23.05.2012   BT   Wartezeiten auf das Elterngeld sollen verkürzt werden
  • 13.06.2012   BT   Vereinfachungen beim Elterngeld (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 14. und 15. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (132)

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Der Anspruch der Klägerin auf Elterngeld richtet sich nach den am 18.9.2012 in Kraft getretenen Vorschriften des BEEG vom 10.9.2012 (BGBl I 1878) und den Änderungen durch das Gesetz vom 23.10.2012 (BGBl I 2246 zu § 2b Abs. 1 S 2 Nr. 2 BEEG) .

    Diese Einschränkung ist zum 18.9.2012 entfallen (vgl BT-Drucks 17/1221 S 9, BT-Drucks 17/9841 S 20) .

    Dem neuen § 2b Abs. 1 S 2 Nr. 3 BEEG, der durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.9.2012 (BGBl I 1878) zum 18.9.2012 in Kraft trat und für Geburten ab dem 1.1.2013 gilt, liegt eine gegenüber der Vorfassung noch einmal weitergehende Motivation des Gesetzgebers zu Grunde.

    Dies dient auch der Verwaltungsvereinfachung, da in Fällen kurzer Geburtenfolge bei der Elterngeldberechnung dieselben Monate auszuklammern sind, die bereits bei der Elterngeldberechnung für ein älteres Geschwisterkind ausgeklammert wurden und daher in der Regel dasselbe Bemessungseinkommen zugrunde gelegt werden kann" (BT-Drucks 17/9841 S 20; vgl auch den Gesetzentwurf des BR, BT-Drucks 17/1221 S 9) .

    Änderungen gegenüber der bisherigen Vollzugspraxis ergäben sich insoweit nicht (BT-Drucks 17/9841 S 20) .

    Die bereits von dem Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (Art. 1 Gesetz vom 5.12.2006, BGBl I 2748) als § 2 Abs. 7 S 6 1. Alt BEEG aF normierte Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (Art. 1 Gesetz vom 10.9.2012, BGBl I 1878) als § 2b Abs. 1 S 2 Nr. 2 BEEG zur besseren Lesbarkeit neu gefasst (vgl BT-Drucks 17/9841 S 20) , ohne dass eine wesentliche inhaltliche Änderung herbeigeführt wurde.

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Wie in § 1 Abs. 1 S 1 Nr. 1 bis 4 BEEG vorausgesetzt, hatte der Kläger nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG (vgl § 163 SGG) im Bezugszeitraum des Elterngelds seinen Wohnsitz in Deutschland, lebte in einem Haushalt mit der von ihm selbst betreuten und erzogenen Tochter und übte im Bezugszeitraum zumindest keine volle Erwerbstätigkeit aus iS von § 1 Abs. 6 BEEG (idF des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.9.2012, BGBl I 1878).

    Die anschließende Übernahme der Regelung in § 2c Abs. 1 S 2 BEEG sollte dieses Regelungskonzept und -ziel fortführen (BT-Drucks 17/9841 S 22) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 5/17 R

    Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - Einkommen im Bezugszeitraum -

    Der Elterngeldanspruch der Klägerin für ihre im November 2014 geborene Tochter richtet sich aufgrund der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 1 BEEG nach den am 18.9.2012 in Kraft getretenen und bis 31.12.2014 geltenden Vorschriften des BEEG vom 10.9.2012 (BGBl I 1878) und deren Änderung durch das Gesetz vom 23.10.2012 (BGBl I 2246).
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