Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1514   

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BGBl. I 2013 S. 1514 (https://dejure.org/2013,68897)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 20.06.2013, Seite 1514
  • Gesetz zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz)
  • vom 11.06.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 28.02.2013   BT   Professorenbesoldung soll neu geregelt werden
  • 13.03.2013   BT   Öffentliche Anhörung zu Vorlagen zu Beamtenrecht
  • 18.03.2013   BT   Vorlagen zum Beamtenrecht im Grundsatz überwiegend positiv eingeschätzt
  • 18.03.2013   BT   Vorlagen zum Beamtenrecht stoßen auf positives Echo
  • 18.04.2013   BT   Professorenbesoldung verbessert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 18. und 19. April)
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    § 18 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 1514) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Das Verfahren betrifft Fragen nach Zulässigkeit und Anforderungen der sogenannten "Topfwirtschaft" im Sinne einer Dienstpostenbündelung sowie der Verfassungsmäßigkeit von § 18 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1514).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Auch die Begründung zu weiteren Ergänzungen bzw. Änderungen des § 29 Abs. 3 SG durch Art. 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) enthält keine Aussagen zu Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und kann folglich im Sinne eines beredten Schweigens dahin verstanden werden, dass der Geltungsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes auch in Bezug auf Personalaktendaten weiter hingenommen wird.
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Rechtsgrundlage für die Gewährung leistungsbezogener Besoldungsinstrumente ist für den Zeitraum vom November 2013 bis zum 31. Dezember 2015 § 27 Abs. 7 und § 42a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434, BBesG a.F.), redaktionell geändert durch Art. 1 Nr. 14 des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514), jeweils in Verbindung mit der Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung - BLBV) vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2170), und seither - inhaltlich unverändert - § 27 Abs. 6 und § 42a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Art. 1 Nr. 4d), Nr. 12 des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (7. BesÄndG) vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163, BBesG), jeweils in Verbindung mit der Bundesleistungsbesoldungsverordnung in der Fassung des Art. 4 des 7. BesÄndG.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Durch das Gesetz zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1514) wurde § 70 Abs. 2 BBesG neu gefasst und das Bundesministerium des Innern ermächtigt, in Bezug auf das Heilfürsorgerecht der Bundespolizei eine Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Anlehnung an das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und das Elfte Buch Sozialgesetzbuch zu erlassen.

    Demzufolge ist auch der Gesetzgeber beim Erlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes im Anschluss an die instanzgerichtliche Rechtsprechung (VG Frankfurt, Urteil vom 25. April 2005 - 9 E 5909/04 - juris Rn. 15 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 20. Juli 2010 - W 1 K 10.235 - juris Rn.13; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 2012 - 13 K 8100/10 - juris Rn. 31 ff.) davon ausgegangen, dass die Ausgestaltung des Heilfürsorgeanspruchs durch bloße Verwaltungsvorschriften nicht dem Prinzip des Gesetzesvorbehalts entspricht (BTDrucks 17/12455 S. 65 f.).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

    Im Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) am 1. August 2013 geht es um das Verhältnis zwischen der Stellenzulage nach Ziff. II Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020) - im Folgenden: Vorbemerkungen - und der vom Kläger geltend gemachten Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes.

    b) Für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) am 1. August 2013 folgt der abschließende Charakter des § 22a EZulV für den Bereich der Bundespolizei auch aus der vom Gesetzgeber mit diesem Gesetz erkennbar verfolgten Intention.

    Andererseits hat der Gesetzgeber die Erschwerniszulage nach § 22a EZulV wesentlich erhöht (BT-Drs. 17/12455 S. 69 und 73).

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869

    Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach

    Die Gesetz gewordene Fassung beruht auf einem Vorschlag des Innenausschusses (BT-Drs. 17/13134 S. 3).

    Mit dem degressiv ausgestalteten Festbetrag sollte der gebotene Übergang zu einer 48-Stunden-Woche abgefedert werden (BT-Drs. 17/13134 S. 6).

    Dabei hatte die Begründung des ursprünglichen Regierungsentwurfs, der eine Abschmelzungsregelung noch nicht enthalten hatte, die dienstliche Erforderlichkeit der zeitlichen Beanspruchung der Feuerwehrbeamten sowie die Erwartung, dass sich die Situation ab dem Jahr 2017 mit fortschreitender Umsetzung von Stationierungsentscheidungen, der Auflösung von Bundeswehrfeuerwehren und der hiermit verbundenen Unterbringung von Überhangpersonal entschärfen werde (BT-Drs. 17/12455 S. 11, 68).

    Dabei ist zu sehen, dass gerade die Begründung des Gesetz gewordenen Vorschlags des Innenausschusses (BT-Drs. 17/13134 S. 6), die der vom Urteil in Bezug genommene Widerspruchsbescheid (dort S. 4) explizit zitiert, gerade in Richtung der vom angegriffenen Urteil und vom Widerspruchsbescheid (dort S. 6) zugrunde gelegten Auslegung weist, womit sich die Antragsbegründung aber ihrerseits nicht hinreichend deutlich auseinandersetzt.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche;

    So hat etwa der Bundesgesetzgeber darauf verzichtet, einen entsprechenden Zweckvorbehalt in das Bundesbesoldungsgesetz aufzunehmen und lediglich bestimmt, dass den Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei Heilfürsorge gewährt wird (§ 70 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 <BGBl. I S. 1434>, geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 <BGBl. I S. 1514> - BBesG -).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

    Im Übrigen hat der Gesetzgeber mit Gesetz vom 13. Juni 2013 (BGBl I S. 1514) mit Wirkung ab 1. Januar 2013 in § 8 Satz 2 PostPersRG bestimmt, dass eine Tätigkeit bis zu fünf Ämtern zugeordnet werden kann (kritisch hierzu Lenders/Weber/Wehner, a.a.O § 8 Rn. 6).
  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 41.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

    Im Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) am 1. August 2013 geht es um das Verhältnis zwischen der Stellenzulage nach Ziff. II Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020) - im Folgenden: Vorbemerkungen - und der vom Kläger geltend gemachten Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes.

    b) Für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1514) am 1. August 2013 folgt der abschließende Charakter des § 22a EZulV für den Bereich der Bundespolizei auch aus der vom Gesetzgeber mit diesem Gesetz erkennbar verfolgten Intention.

    Andererseits hat der Gesetzgeber die Erschwerniszulage nach § 22a EZulV wesentlich erhöht (BT-Drs. 17/12455, S. 69 und 73).

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage für unbegründet gehalten und die Verfassungskonformität der zum 1. August 2013 in Kraft getretenen Einschränkung in Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d der Vorbemerkungen zu Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Bundesbesoldungsordnungen A und B - BBesO A/B; vgl. Art. 1 Nr. 43 i.V.m. Anhang 1 sowie Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 11.6.2013, BGBl I S. 1514), wonach neben den in Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a bis c der Vorbemerkungen zu BBesO A/B genannten Luftfahrzeugführern und Luftfahrzeugsteuerern sowie den in Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d Alt. 1 der Vorbemerkungen zu BBesO A/B genannten Flugtechnikern der Bundespolizei eine Stellenzulage wegen fliegerischer Verwendung für "sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige" wie den Kläger nur noch "in der Bundeswehr" gewährt wird, nicht in Zweifel gezogen.

    Die Antragsbegründung kritisiert, in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/12455) werde nur das Aufgabenfeld der Piloten und Flugtechniker einerseits dem des Systemoperators Wärmebildgerät andererseits gegenübergestellt, während sich der Gesetzesbegründung kein sachlicher Grund dafür entnehmen lasse, dass sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige in der Bundespolizei anders behandelt werden als solche der Bundeswehr.

    Dies kommt auch in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck (vgl. BVerwG a.a.O. Rn. 10), insbesondere durch den Hinweis, die Tätigkeit eines Systemoperators Wärmebildgerät an Bord des Polizeihubschraubers diene "ausschließlich polizeitaktischen Zwecken" (BT-Drs. 17/12455 S. 69), wobei das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen hat (UA S. 12), dass die Funktion eines Systemoperators Wärmebildgeräte bei der Bundeswehr nicht in identischer Form installiert ist, weswegen es für den Bereich der Bundeswehr keiner besonderen Klarstellung durch den Gesetzgeber bedurfte (VG Koblenz a.a.O. Rn. 37).

  • OVG Hamburg, 29.07.2013 - 1 Bs 145/13

    Freihaltungsanspruch des Beförderungsmitbewerbers; Einrichtung von Bündelstellen

  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 14 BV 15.1473

    Erschwernisse für in Luftfahrzeugen der Bundespolizei tätige Systemoperatoren mit

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.536

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714

    Keine Fliegerzulage für Wärmebildoperator bei der Bundespolizei

  • VG München, 13.12.2016 - M 21 K 15.1446

    Streichung der Stellenzulage für Systemoperatoren für Wärmebildgeräte in

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 26.

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17

    Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13

    Kein Anspruch auf höhere Besoldung der an den Realschulen plus tätigen Grund- und

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17

    Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage;

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 423/18

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich

  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben;

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 58.17

    Voraussetzungen für die Gewährung der sog. Polizeizulage für Beamte der

  • VG München, 13.12.2016 - M 21 K 15.1447

    Streichung der Stellenzulage für Systemoperatoren für Wärmebildgeräte in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 328/14

    Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 7 S 4.14

    Begründung der dienstlichen Beurteilung; Erfordernis einer individuell verfassten

  • VG München, 20.02.2017 - M 21 K 15.5707

    Kein finanzieller Ausgleich für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei der

  • VG München, 13.12.2016 - M 21 K 15.1828

    Streichung der Stellenzulage für Systemoperatoren für Wärmebildgeräte in

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 6 ZB 13.312

    Bundesbeamtenrecht; gebündelter Dienstposten; dienstliche Beurteilung; Statusamt;

  • VG München, 29.11.2016 - M 21 K 15.5706

    Mehrarbeitszeitvergütung für Beamte der Bundeswehr-Feuerwehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 329/14

    Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig

  • VG München, 29.11.2016 - M 21 K 14.3143

    Ausgleich für Mehrarbeit beim Bundeswehrfeuerwehrdienst

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 42.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 11.17

    BND; Bundesnachrichtendienst; Dauerverwender; Kommandantenzulage; Soldat;

  • BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 26.14

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung höher bewerteter Aufgaben eines

  • BVerwG, 30.12.2014 - 2 B 27.14

    Gewährung einer Zulage eines Hauptbrandmeisters für die Wahrnehmung eines

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 14.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 12.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 A 13.17

    Weitergewährung einer Zulage zur Besoldung für Soldaten in fliegerischer

  • VG München, 16.01.2015 - M 21 E 14.5455

    Inhaltliche Reichweite und Geltung Leistungsgrundsatz bei bloßer Umsetzungs- bzw.

  • VG Köln, 16.12.2013 - 9 K 6380/04

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Gewährung von Prozesszinsen

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 6 ZB 12.1005

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung zu

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