Gesetzgebung
BGBl. I 2013 S. 1667 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 28.06.2013, Seite 1667
- Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz -AltvVerbG)
- vom 24.06.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Meldungen
- wittich-hamburg.de
Riester-Rente ab 2013
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (16)
- 11.10.2012 BT Sparen zur Altersvorsorge soll attraktiver werden
- 11.10.2012 BT Private Altersvorsorge (in: Sitzungswoche vom 15. bis 19. September 2012)
- 17.10.2012 BT Koalition will Förderung der Altersvorsorge verbessern
- 19.10.2012 BT Opposition hält Riester-Reparaturen für mangelhaft
- 14.11.2012 BT Experten begrüßen Anreize zur privaten Altersvorsorge
- 22.11.2012 BT Öffentliche Anhörung zur privaten Altersvorsorge
- 26.11.2012 BT Zahlreiche Änderungswünsche zum Altersvorsorge-Gesetz
- 24.01.2013 BT Private Altersvorsorge (in: Rüstungsexporte, Altersvorsorge, Ehrenamt)
- 24.01.2013 BT Private Altersvorsorge soll besser gefördert werden
- 30.01.2013 BT Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert
- 31.01.2013 BT Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1. Februar)
- 31.01.2013 BT Bundestag beschließt bessere private Altersvorsorge
- 18.03.2013 BT Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen Altersvorsorgegesetz
- 07.06.2013 BT Einigung zur Reform der privaten Altersvorsorge (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 5. bis 7. Juni)
- 24.07.2013 BReg Altersvorsorge-Gesetz - Neue Impulse für Altersvorsorge
- 23.12.2013 BT Was sich im neuen Jahr gesetzlich ändert
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 22.10.2014 - X R 18/14
Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der …
Diese Verpflichtung ist allerdings mit der Neufassung des § 7 AltZertG durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) vom 24. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1667) entfallen, wobei diese Rechtsänderung gemäß § 14 Abs. 6 Satz 2 AltZertG i.d.F. AltvVerbG gegenwärtig noch nicht in Kraft getreten ist. - BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden …
Allerdings kann diese erst durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) vom 24. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1667) eingeführte Frist im Streitfall keine Geltung beanspruchen.Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber hiermit die Reichweite der begünstigten Entschuldungsmöglichkeiten gegenüber der vorherigen Rechtslage einschränken wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu BTDrucks 17/10818, 18 f.).
Im Hinblick darauf, dass eine förderunschädliche Verwendung des Kapitals nach § 92a Abs. 1 EStG nur bis (bei) Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags möglich ist, erforderte dies bei Antragstellungen bis zum 31. Dezember 2013 vom Zulageberechtigten, seinen Verwendungsantrag spätestens am Tag des Beginns der Auszahlungsphase zu stellen (vgl. hierzu auch BTDrucks 17/10818, 20).
- BFH, 12.02.2020 - X R 28/18
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten …
Soweit der Kläger das Altersvorsorgekapital zur Ablösung des Darlehens I eingesetzt habe, sei von einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (AltvVerbG) vom 24.06.2013 --BGBl I 2013, 1667-- (EStG n.F.) auszugehen.a) Ob eine wohnungswirtschaftliche Verwendung vorlag, ist --abweichend von der Auffassung des FG und der Beteiligten-- nach Maßgabe der durch das AltvVerbG vom 24.06.2013 (BGBl I 2013, 1667) eingeführten Rechtslage zu bestimmen.
- BFH, 23.05.2016 - X R 54/13
Bis zum 31. Dezember 2013 keine förderunschädliche Verwendung von …
Während des Revisionsverfahrens trat am 1. Januar 2014 die Neufassung des § 92a Abs. 1 EStG durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vom 24. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1667) in Kraft (im Folgenden: EStG n.F.). - FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 K 10145/14
Anspruch auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages gemäß § 92a EStG
Ferner wird in der entsprechenden Gesetzesbegründung ausgeführt, dass die Gesetzesänderung dazu dient, eine jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohnungseigentum in der Ansparphase zu ermöglichen (BT-Drucksache 17/12219 S. 2). - FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 10 K 14130/11
Entnahme des Altersvorsorgevermögens zur Sondertilgung einer …
In Kenntnis der im BMF-Schreiben vom 31. März 2010, BStBl I 2010, 270, Tz. 209 festgehaltenen Verwaltungsauffassung habe der Gesetzgeber die Änderung des § 92a EStG durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz - AltvVerbG - vom 24. Juni 2013 (BGBl. 2013, 1667) nicht zur Normierung einer von der Verwaltungsauffassung abweichenden Klarstellung genutzt. - FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 10 K 14131/11
Entnahme des Altersvorsorgevermögens zur Sondertilgung einer …
In Kenntnis der im BMF-Schreiben vom 31. März 2010, BStBl I 2010, 270, Tz. 209 festgehaltenen Verwaltungsauffassung habe der Gesetzgeber die Änderung des § 92a EStG durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz - AltvVerbG - vom 24. Juni 2013 (BGBl. 2013, 1667) nicht zur Normierung einer von der Verwaltungsauffassung abweichenden Klarstellung genutzt.