Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1809   

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https://dejure.org/2013,68873
BGBl. I 2013 S. 1809 (https://dejure.org/2013,68873)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 29.06.2013, Seite 1809
  • Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)
  • vom 26.06.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)

Meldungen

  • haufe.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung von rechtlicher Betreuung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 14.02.2013   BT   Änderungen im Steuerrecht (in: Debatten im Bundestag vom 20. bis 22. Februar 2013)
  • 20.02.2013   BT   Koalitionsfraktionen legen neues Steuerpaket und Kirchensteuer-Änderungen vor
  • 22.02.2013   BT   Änderung steuerlicher Vorschriften (in: Debatten im Bundestag vom 27. Februar bis 1. März)
  • 27.02.2013   BT   Koalition beschließt neues Steuerpaket
  • 28.02.2013   BT   Änderungen im Steuerrecht beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 28. Februar und 1. März)
  • 03.04.2013   BT   Bundesrat ruft wegen Steuergestaltungen Vermittlungsausschuss an
  • 07.06.2013   BT   Einigung zu steuerrechtlichen Änderungen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 5. bis 7. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (143)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Erneut geändert wurden die §§ 13a und 13b ErbStG mit Wirkung für Steuerentstehungszeitpunkte nach dem 6. Juni 2013 durch Artikel 30 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl I S. 1809 ).

    Die Bestimmungen des § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG in der bis zum Inkrafttreten des neu durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl I S. 1809) eingefügten § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG geltenden Fassung über die Abgrenzung zwischen begünstigtem Vermögen und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG, indem sie rein vermögensverwaltende Gesellschaften, deren Vermögen ausschließlich aus Geldforderungen besteht - wie die sogenannte Cash-GmbH -, zum begünstigten Vermögen zählen.

  • BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG

    a) § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG trat mit Wirkung vom 30. Juni 2013 in Kraft (BGBl I 2013, 1809) und ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 --mithin für das Streitjahr-- anzuwenden (§ 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG).
  • BFH, 18.05.2017 - VI R 66/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 - Scheidungskosten als

    Streitig ist die Abziehbarkeit von Scheidungskosten nach der Änderung des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1809).
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