Gesetzgebung
BGBl. I 2013 S. 2722 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 31.07.2013, Seite 2722
- Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
- vom 25.07.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
- bundestag.de
Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 18.03.2013 BT Erst-Eichung von Messgeräten wird abgeschafft
- 18.04.2013 BT Messwesen neu geregelt (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 18. und 19. April)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 6.17
Keine Befristung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen
(3) Dass der Gesetzgeber in anderen Gesetzen die Befristung von Anerkennungen oder Notifizierungen ausdrücklich geregelt hat (vgl. etwa § 13 Abs. 1 Satz 4 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2722, § 15 Abs. 1 Satz 3 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011, BGBl. I S. 2011, 2178), belegt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht, dass der Gesetzgeber die Zulässigkeit einer Befristung von Akkreditierungen nach dem Akkreditierungsstellengesetz in Verbindung mit der EG-Akkreditierungsverordnung als selbstverständlich vorausgesetzt und deshalb auf eine ausdrückliche Regelung verzichtet hätte. - LSG Bayern, 14.12.2017 - L 7 AS 408/15
Zur fehlenden Schlüssigkeit eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels aufgrund …
Auf dieser Grundlage errechnet sich für einen Ein-Personen-Haushalt unter Berücksichtigung der Mietenstufe IV für die Gemeinde A-Stadt (vgl Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung in der Neufassung der Bekanntmachung vom 19.10.2013, BGBl I 2722) ein Tabellenwert nach § 12 WoGG iHv 358 EUR monatlich, der unter Berücksichtigung des Sicherheitszuschlags i.H.v. 10% aus 358 EUR eine Begrenzung der dem Kläger im streitigen Zeitraum zustehenden Leistungen für Unterkunft (ohne Heizung) auf 393, 80 EUR (358 EUR + 35, 80 EUR) bedeutet. - LSG Bayern, 14.12.2017 - L 7 AS 466/16
Zur fehlenden Schlüssigkeit eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels aufgrund …
Auf dieser Grundlage errechnet sich für einen Ein-Personen-Haushalt in der Zeit bis 31.12.2015 unter Berücksichtigung der Mietenstufe IV für die Gemeinde A-Stadt (vgl Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung in der Neufassung der Bekanntmachung vom 19.10.2013, BGBl I 2722) ein Tabellenwert nach § 12 WoGG idF vom 9.12.2010 iHv 358 EUR monatlich, der unter Berücksichtigung des Sicherheitszuschlags iHv 10% aus 358 EUR eine Begrenzung der dem Kläger im streitigen Zeitraum zustehenden Leistungen für Unterkunft (ohne Heizung) auf 393, 80 EUR (358 EUR + 35, 80 EUR) bedeutet. - VGH Bayern, 11.02.2015 - 20 BV 14.494
Kennzeichnungspflicht von Honig in Portionsverpackung
16 Das nationale Recht geht in § 1 Abs. 1 Satz 1 LMKV vom Begriff der Fertigpackung aus, den § 42 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen vom 25. Juli 2013 (BGBl I S. 2722) - Mess- und Eichgesetz - MessEG - definiert. - OVG Sachsen, 24.02.2015 - 3 A 102/13
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur unionsrechtlichen …
v. 23. November 1972, BGBl I S. 2201), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes v. 25. Juli 2013 BGBl I S. 2722):.