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   BGBl. I 2013 S. 3556   

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BGBl. I 2013 S. 3556 (https://dejure.org/2013,68715)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 13.09.2013, Seite 3556
  • Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
  • vom 06.09.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft

Literatur

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 13.05.2013   BT   Zentralregister
  • 12.06.2013   BT   Bundeszentralregistergesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung deshalb zutreffend die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 (BGBl I S. 3556), zu Grunde gelegt.
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Daher ist dem Begehren des Klägers das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 3 des Änderungsgesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556), zu Grunde zu legen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

    a) Da über Verpflichtungsklagen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln aufgrund der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, juris Rn. 10, sowie zuletzt Urteile vom 13. Juni 2013 - 10 C 24.12 -, juris Rn. 8, und vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 -, Rn. 7), ist das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3556) zugrunde zu legen.
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